Teilungserklärung

  • Hallo zusammen,

    habe hier folgendes Problem:
    Teilungserklärung mit Bildung von 3 Wohneinheiten.
    Mit einem Miteigentumsanteil soll das Recht verbunden sein, auf der Grundstücksfläche, die als Gemeinschaftsfläche gekennzeichnet ist, einen PKW zu parken.
    Geht das?

  • Wenn die Fläche bestimmt genug bezeichnet ist (also z.B. auf einem Plan eingezeichnet wurde), dann dürfte das als Sondernutzungsrecht zulässig sein. Eine ausdrückliche Betitelung als "Sondernutzungsrecht" in der Teilungserklärung kann m.E. nicht verlangt werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Dito. Selbst ein genauerer Plan könnte sich erübrigen, wenn dieser Eigentümer berechtigt sein soll, irgendwo auf der Gemeinschaftsfläche seinen Wagen abzustellen.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Das kann doch kein Sondernutzungsrecht sein.
    Das würde doch bedeuten, dass die übrigen Miteigentümer die ausdrücklich als Gemeinschaftseigentum gekennzeichnete Fläche nicht benutzen dürfen, zumindest nicht dort, wo gerade der PKW steht.
    Ich habe da grosse Bedenken.

  • Weshalb?

    Ein Sondernutzungsrecht ist doch begrifflich überhaupt nur am Gemeinschaftseigentum denkbar und es entspricht demzufolge dem Wesen des SNR, dass die übrigen WEG'ler von der Nutzung des gemeinschaftlichen (sic!) Eigentums ausgeschlossen sind.

  • Das Wesen des SNR besteht jedoch darin, dass das alleinige und ausschließliche Nutzungsrecht an bestimmt bezeichneten Teilen des Gemeinschaftseigentums einer bestimmten Einheiten zugewiesen wird. Gesetzliche Zugangsrechte der anderen Einheiten bleiben davon unberührt.
    Evtl. handelt es sich um eine bloße Gebrauchsregelung durch Vereinbarung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!