Bauliche Veränderung bei Fahrtrecht

  • Hallöchen,
    bin eben ganz unverbindlich gefragt wurden, ob eine bauliche Veränderung am dienenden Grundstück o.k. ist.
    Und zwar soll hier eine bestehende (bereits abgetrennter Weg) Ausübungsstelle auf dem dienenden Grundstück betoniert werden.
    Nach Aussage ist es dem Eigentümern des herrschenden Grundstücks auf Grund dessen Hanglage nicht möglich das Fahrtrecht (mit PKW) auszuüben.
    Falls einer ne Idee hat, wär dankbar.
    Leider habe ich in keinen Komm. etwas dazu gefunden.

    Cino

  • Die Anlage ist so zu unterhalten, dass die Ausübung des Fahrrechts möglich ist. Vielleicht genügt schon eine andere Art der Befestigung.
    Aus Zeitmangel: Bitte Komm. zu § 1021 BGB lesen!

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