Sachstand FGG-Reform

  • Meine Spione haben mir berichtet, dass zu der geplanten FGG-Reform bzw. Einführung des FamVG im April Mai 2007 aus dem Referentenentwurf vom 06.02.06 ein Regierungsentwurf werden soll ( laut BMJ ).
    Das In-Kraft-Treten des Gesetzes sei nach den derzeitigen Planungen für 1.01.2009 vorgesehen.
    Die Bundesländer Thüringen und Niedersachsen haben jedoch angeblich bereits eine "Umsetzungsfrist" von mind. 18 Monaten gefordert.

  • ich muss da gerade passen mit einer Fundstelle im Internet.
    Evtl. möglich sind das BMJ ( bmj.de ) oder der BDR
    ( rechtspflegerverband.de ).
    Ich würde mir das allerdings auch nicht antun , weil der derzeitige Referentenentwurf eine Riesendatei ist und als PDF 760 Seiten hat.

  • 760 Seiten!!?? Also abgesehen vom Inhalt würde mich mal interessieren, ob es auf dieser weiten Welt noch irgendein Land gibt, welches für einen Refefenten-bzw. Gesetzesentwurf soviel beschriebenes Papier produziert. Ich wette mal - darin sind wir Weltmeister.

  • Laut Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums hat das Bundeskabinett heute die Reform familienrechtlicher Verfahren beschlossen sowie die Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
    Das Gesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.

    U.a. wird das sog. Große Familiengericht geschaffen werden , sodass wohl auch die letzten Zuständigkeiten für Minderjährige beim Vormundschaftsgericht an das Familiengericht wechseln wie z.B Vormundschaften,Pflegschaften, Adoptionen.

    Bzgl. der FGG-Reform soll das Betreuungsgericht an die Stelle des Vormundschaftsgerichts treten. Dieses wird also abgeschafft :( .

    Soviel zum Zwischenstand.

  • Ich habe auch gerade die Pressemitteilung gekriegt. Was ich mal wieder toll fand:ironie: das die Lobby im Bundestag so groß war das sie die Möglichkeit rausgenommen haben, dass sich Eheleute die keine kleinen Kinder mehr haben auch ohne Anwalt scheiden lassen können. Mein Gott da hätte es Einsparungsmöglcihkeiten noch und nöcher bei der PKH gegeben. Heiraten konnt ich doch auch ohne Anwalt. :dagegen:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Sogar Kinder kann man regelmäßig ohne Zuhilfenahme eines Anwalts bekommen. Und was daraus für Ansprüche (im Wortsinne) erwachsen....

    Aber so ist das. Um ein Grundstück im Wert von 5.000 € verkaufen zu können, benötige ich einen notariellen Vertrags (es kann ja soviel passieren). Schulden in Höhe von 50.000 € kann ich hingegen allein aufnehmen.

    Andererseits: Wo will man die Grenze(n) ziehen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Heiraten konnt ich doch auch ohne Anwalt. :dagegen:



    Das kann (besser: macht) nicht jede(r) . . . ich hab da schon anwaltliche Ehevertäge gesehen, mein lieber Scholli, warum dann überhaupt noch heiraten :gruebel: :confused: ;)

  • Nur bei grobem Überfliegen klingt das aber in vielen Punkten nach einer richtigen Ohrfeige ! An zahlreichen Stellen werden mangelnde Konsequenz mit Parallelregelungen der ZPO und unsaubere Formulierungen bemängelt, Erfahrungen der praktischen Anwendungen nicht bedacht und und und. Bemerkenswert ist aber auch der Hinweis auf Seite 73 unter Punkt 87, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Aufgabenübertragung auf Notare§ derzeit einen betreffenden Gesetzentwurf ausarbeitet. Daher wird die Zuständigkeit des AG Schöneberg für die Hauptkartei für Testamente in Frage gestellt, da die Übertragung auf die Bundesnotarkammer vorgesehen sei !!!
    Bemerkenswert auch die Hinweise zum - zugegeben nicht praktikablen -vereinfachten Unterhaltsverfahren (Seite habe ich nicht notiert). Als vorgeschlagen wird, ein dem Mahnverfahren Ähnliches zu schaffen, das ohne Prüfungspflicht des Rechtspflegers vollautomatisiert

  • Falsche Taste erwischt, war noch gar nicht fertig:
    Es soll also ein vereinfachtes Unterhaltsverfahren geschaffen werden, ähnlich dem Mahnverfahren, ohne Prüfungspflicht des Rechtspflegers und vollautmatisiert abzuwickeln. Hatten wir das nicht schon mal, nur ohne Automat ???

  • Nun ist es amtlich:

    Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat der Deutsche Bundestag heute das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen. Der Bundesrat wird sich am 19. September 2008 abschließend mit der Reform befassen.

    Das Gesetz soll am 1. September 2009 in Kraft treten. Die Länder erhalten auf diese Weise ein Jahr Zeit, um die notwendige Neuorganisation der gerichtlichen Abläufe vorzunehmen.

    Weitere Infos gibt es hier (Bundesjustizministerium).

  • Nochmal ne andere Frage dazu:
    Wenn ich im August 2009 mein schriftliches Examen und im Oktober 2009 mein mündliches Examen mache, muss ich dann damit rechnen, dass ich sowohl das alte als auch das neue FGG beherrschen muss? Vorausgesetzt natürlich, dass das neue am 01.09.2009 in Kraft tritt.
    Weiß das zufällig jemand?

  • So war es zumindest beim Jahrgang vor uns, als das neue Betreuungsrecht des Weges kam.

    Ich würde da mal in der FH nachfragen, aber ich denke mal, ja... gehört ja auch zu unserer Arbeit...

    Und die Übergangsbestimmungen nicht vergessen, die gehören auch dazu.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Und die Übergangsbestimmungen nicht vergessen, die gehören auch dazu.


    Wobei es offenbar möglich sein kann, dass Ende August 2009 eine Vormundschaft für ein neugeborenes Kind eingerichtet wird, die sich dann fast 18 Jahre lang nach altem Recht richtet.

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