Pfändung: Lebensversicherung

  • Wir haben Ansprüche aus einer Lebensversicherung gepfändet. Nun weiss ich nicht, ob man jetzt die Lebensvers. als Drittschuldner kündigen muss oder was weiter pasiert. Das Geld haben wir schon erhalten. Müssen wir überhaupt noch irgendwie tätig werden?
    :gruebel:
    Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung damit.

    Vielen Dank im voraus!

  • wir (Gläubiger) haben Lebensversicherung des Schuldners gepfändet. Versicherungsfall ist nicht mehr nötig, denn das Geld von der Versicherung haben wir schon erhalten :)

  • M.E. hätte man erst die Lebensversicherung unter Vorlage des Versicherungsscheins kündigen müssen, um so die Versicherungssumme fällig zu stellen. Ob die Versicherungssumme bereits bei Zustellung des Pfüb fällig war, dürfte fraglich sein.
    Mit Zahlung ist die Zwangsvollstreckungsmaßnahme allerdings beendet - also Glück gehabt:D

  • Wenn ihr das Geld erhalten habt und kein Überschuss über die Forderung vorliegt, würde ich keine weitere Korrespondenz mit dem DS mehr führen - das ist ein Problem des Schuldners, der i.Ü. bei Vollbefriedigung Anpsruch auf die Aushändigung der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels hat.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Wenn die Versicherung noch nicht an den Schuldner auszuzahlen war, hätte der Anspruch auf Kündigung des Vertrages mit gepfändet werden müssen, sonst hätte man der Vertragsablauf abwarten müssen. Da aber der Drittschuldner schon gezahlt hatte, würde ich mich ins Eckchen zurückziehen und mich freuen. :teufel:

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