Akteneinsicht im Insolvenzverfahren

  • sorry, war nicht vom BGH sonderen vom OLG Celle, ZInsO 3/2007, 4W 151/06 vom 31.08.2006;

    Im Falle, dass ein Verfahren nicht zur Eröffnung gekommen ist, besteht keine Einschränkung der Einsicht am Sitz des IG;

    [3] In einem laufenden Verfahren, bei dem die Versendung der Akte nicht in Betracht kommt, kann die Übersendung von Abschriften verlangt werden..., es sei denn, dass das IG konkret darlegen kann [!!!], dass es durch Einsichtsgesuche derart überlastet ist, dass nur die Einsichtnahme auf der eschäftsstelle erfolgen kann.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ja, es geht hier aber nicht um Übersendung von Abschriften, dagegen hab ich nichts. Der Gläubiger-Vertreter möchte ja die ganze Akte übersandt bekommen haben - im laufenden Verfahren. Und diesbezüglich habe ich eben nur "No!" gelesen ...

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