Ich zermartere mir grad das Hirn über folgende Konstellation:
Titel gegen RA erwirkt, der diesen a) zur Abrechnung über die entstandenen Kosten in einem Mandat und b) zur Auskehrung eines evtl. verbleibenden Guthabens unserer Mandantschaft (RS) vergattert. Interesse der RS liegt hauptsächlich in der Abrechnung. Mitte Dezember Antrag nach § 888 ZPO. Mitte Januar wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des RA eröffnet. Anfang Februar ergeht Zwangsgeldbeschluß wie beantragt.
Aus dem will ich nun vollstrecken, mir ist allerdings nicht ganz klar, inwieweit sich das mit dem Insolvenzverfahren verträgt. Die Abrechnung und die ersatzweise Haft sollten doch eigentlich dennoch durchzusetzen sein, aber was mach ich denn mit dem Zwangsgeld?