Sicherungshypothek mit Wertsicherungsklausel??

  • Alaaf und Helau und Schnick-schnack usw!
    Der Notar beantragt die Eintragung einer Sicherungshypothek mit einer Wertsicherungsklausel (Genehmigung des Bundeswirtschaftsamts liegt nicht vor). Ja geht das denn überhaupt, oder muss das nicht in Form einer Höchstbetragshypothek bestellt werden??
    Danke für`s denken!:karnevali

  • Hallo Leute

    hab hier den Antrag auf Eintragung einer wertgesicherten Sicherungshypothek. Nach dem Gesetz nicht mehr eintragbar. Soweit so gut.

    Diese Hypothek müsste dann eine Höchstbetragshypothek sein.
    Auch gut.
    Mein Problem liegt aber in der RdNr. 2119 HRP Haegele/Schöner/Stöber

    Dort: "Für eine Forderung, die- auch in bezug auf die Zinsen- der Höhe nach von Anfang an bestimmt ist, ist eine Höchstbetragshypothek unzulässig, auch wenn das Entstehen der Forderung ungewiß ist."

    Der Betrag der Forderung wurde angegeben, die Fälligkeit auch. Wertsicherung soll im selben prozentualen Verhältnis erfolgen wie sich der Verbraucherindex erhöht oder vermindert. Preisklausel liegt auch vor.

    Ich denke, dass hier der Antrag bzgl Eintragung einer Höchstbetragshypothek gestellt werden muss oder liege ich hier falsch?:gruebel:

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