Hallo,
ich habe hier eine neue Konstellation in meiner jungen Karriere, bei ich anderer Meinung bin als die festsetzende Dame im AG:
In einer Scheidungssache wird PKH bewilligt. Ehefrau beantragt alleiniges Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Diesem Antrag trete ich schriftsätzlich entgegen und beantrage dessen Abweisung.
Nach einigen Besprechungen mit dem Mandanten (ohne gegnerische Beteiligung) über die Sachlage ist dieser dann doch bereit auf das Sorgerecht zu verzichten. Dies wird dem Gericht schriftsätzlich mitgeteilt.
Im Termin wird dies dann nochmals bestätigt.
Ist hier eine Einigungsgebühr angefallen? Ich habe eine beantragt, bin jetzt aber doch unsicher geworden. Das Gericht stützt sich bei der Ablehnung ausschließlich auf das Terminsprotokoll, in dem ja nur die Zustimmung zu lesen ist. Das stimmt natürlich. aber sind die vorhergehenden Umstände nicht auch zu meinen Gunsten zu bewerten?
Danke für Hilfen.