Zitat von oLeinige wollen zusätzlich auch noch die bewilligungen für zu übernehmende rechte in abt. II.
einige???
Zitat von Martin FilzekDass Käufer meist eine feierliche schriftliche Dokumentation des Grundbuchinhalts eines Kaufobjekts vor der Beurkundung wünschen halte ich persönlich für eine nicht zutreffende Vorstellung. In der Regel sind die Käufer mit einer Unterrichtung über den Grundbuchinhalt im groben ganz zufrieden.
Das war einmal. In unserer Region beobachten wir eine zunehmende Empfindlichkeit der Käufer. Die Aussage "das Recht steht nur noch pro forma drin, es wird nicht mehr ausgeübt und spielt tatsächlich keine Rolle mehr" stellt immer weniger Käufer zufrieden. Die fragen dann nämlich, warum das noch drin steht. Ein Beispiel:
An einigen Grundstücken in einer Gemarkung stehen Vormerkungen wegen Teilflächen drin, die als Ausgleichsfläche an Nachbarn hergegeben werden müssen, falls ein bestimmter Weg errichtet werden sollte. Die Ansprüche und Vormerkungen datieren von 1926. Der Weg ist bislang nicht errichtet. Die Gemeinde hat offenbar auch nicht mehr vor, ihn zu errichten - so zumindest die Aussage des Bürgermeisters. Von den Nachbarn bewilligt keiner die Löschung, solange diese Aussage des Bürgermeisters nicht mit Gemeinderatsbeschluss schwarz auf weiß mit Brief und Siegel vorliegt.
Eines dieser belasteten Grundstücke soll nun verkauft werden. Kaufpreis: 990.000 €. Zwei Monate später kommt ein Nachtrag: Die Bestätigung der Gemeinde ist noch nicht da. Wenn die Vormerkung nicht bis xx gelöscht sein sollte, reduziert sich der Kaufpreis um 90.000 €.
Bei den bisherigen Käufen hat es diese Probleme nicht gegeben. Von 1926 bis 2004.
Was hier jede Woche an Anträgen auf Erteilung von Abschriften aus Urkunden eingeht, war vor zehn Jahren noch nicht recht vorstellbar. Überflüssig zu erwähnen, dass es in keiner Statistik auftaucht (tja, oL, auch in Bayern zählt nicht jede Arbeit etwas).