Kosten für elektronische Grundbucheinsicht vom Mandanten zu tragen

  • Zitat von oL

    einige wollen zusätzlich auch noch die bewilligungen für zu übernehmende rechte in abt. II.


    einige??? :wechlach: :wechlach: :wechlach:

    Zitat von Martin Filzek

    Dass Käufer meist eine feierliche schriftliche Dokumentation des Grundbuchinhalts eines Kaufobjekts vor der Beurkundung wünschen halte ich persönlich für eine nicht zutreffende Vorstellung. In der Regel sind die Käufer mit einer Unterrichtung über den Grundbuchinhalt im groben ganz zufrieden.



    Das war einmal. In unserer Region beobachten wir eine zunehmende Empfindlichkeit der Käufer. Die Aussage "das Recht steht nur noch pro forma drin, es wird nicht mehr ausgeübt und spielt tatsächlich keine Rolle mehr" stellt immer weniger Käufer zufrieden. Die fragen dann nämlich, warum das noch drin steht. Ein Beispiel:
    An einigen Grundstücken in einer Gemarkung stehen Vormerkungen wegen Teilflächen drin, die als Ausgleichsfläche an Nachbarn hergegeben werden müssen, falls ein bestimmter Weg errichtet werden sollte. Die Ansprüche und Vormerkungen datieren von 1926. Der Weg ist bislang nicht errichtet. Die Gemeinde hat offenbar auch nicht mehr vor, ihn zu errichten - so zumindest die Aussage des Bürgermeisters. Von den Nachbarn bewilligt keiner die Löschung, solange diese Aussage des Bürgermeisters nicht mit Gemeinderatsbeschluss schwarz auf weiß mit Brief und Siegel vorliegt.
    Eines dieser belasteten Grundstücke soll nun verkauft werden. Kaufpreis: 990.000 €. Zwei Monate später kommt ein Nachtrag: Die Bestätigung der Gemeinde ist noch nicht da. Wenn die Vormerkung nicht bis xx gelöscht sein sollte, reduziert sich der Kaufpreis um 90.000 €.
    Bei den bisherigen Käufen hat es diese Probleme nicht gegeben. Von 1926 bis 2004.
    Was hier jede Woche an Anträgen auf Erteilung von Abschriften aus Urkunden eingeht, war vor zehn Jahren noch nicht recht vorstellbar. Überflüssig zu erwähnen, dass es in keiner Statistik auftaucht (tja, oL, auch in Bayern zählt nicht jede Arbeit etwas).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • wie ist eigentlich bei der einsichtnahme ins gb über die datenleitung sicher gestellt,daß keine vorgehenden anträge mehr vorliegen , die unter umständen die rechtslage durchschlagend ändern ?

  • Dieses Problem beschäftigte bereits Eickmann in seiner Kommentierung zu § 12 GBO, Kuntze/Ertl/Hermann/Eickmann, Grundbuchrecht, 5.A., § 12 RdNr. 7. Demnach sei es in großstädtischen Grundbuchämtern schier unmöglich, über den Grundbuchstand und vorliegende Anträge zuverlässig Auskunft zu geben, schließlich können ja noch in der Einlaufstelle neue Anträge vorliegen. Zwischen Antragseingang und Erfassung in der Fallübersicht/früher Markentabelle besteht eine unvermeidliche, zeitliche Diskrepanz. Auch die Einsicht in die Grundakte bringt nicht viel, wenn in der Einlaufstelle noch ein Neueingang vorliegt.
    Zu erwähnen ist hier noch, dass einige Grundbuchämter dazu übergegangen sind, die Urkunden nicht mehr in der zentralen Einlaufstelle erfassen zu lassen, sondern in den dezentralen Service-Einheiten/Geschäftsstellen.
    M.A. nach gibt nur die Kombination Grundbucheinsicht und Markentabelleneinsicht zuverlässig Auskunft über den Grundbuchstand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dann ist zum Zeitpunkt X zuverlässig ermittelt, was eingetragen ist und was zur Eintragung noch ansteht.

  • Zitat von Harald

    Auch die Einsicht in die Grundakte bringt nicht viel, wenn in der Einlaufstelle noch ein Neueingang vorliegt.



    einlaufstelle? diese, leicht medizinisch klingende einrichtung kenn ich ja gar nicht.

    meines wissen sind doch üblicher weise (§ 13 III GBO) nur der zuständige rpfl. und der zuständige UdG zur rangwahrenden annahme von anträgen befugt !?

  • Der Präsentatsbeamte kann auch für das ganze Grundbuchamt bestellt werden, vgl. Demharter, GBO, 25.A., § 13 RdNr. 25; der ist dann, zumindest lt. Geschäftsverteilungsplan unseres Gerichts, für die "Einlaufverteilung" zuständig. In der Praxis sieht dies, so zumindest bei uns, so aus, dass alle Anträge/Urkunden/Ersuchen/Schreiben bei einer zentralen Stelle eingehen, der zentralen Einlauf- bzw. Eingangsstelle, die dann wiederum die Verteilung an alle Service-Einheiten übernimmt. Möchte jetzt aber nicht erwähnen, dass Eingang auch ein bisschen nach Architektur klingt (jedes Gebäude sollte einen haben :D ).

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