Extra-Gebühr für Notare
Das Pfälzische Oberlandesgericht hat eine Gebührenfrage von großer praktischer Bedeutung, die lange Zeit strittig war, entschieden.
Danach dürfen Notare die Kosten für die automatisierte Abfrage der elektronischen Grundbücher, die zur Vorbereitung von Grundstücksgeschäften erforderlich sind, als verauslagte Gerichtskosten auf die Kunden abwälzen. Sie sind nicht bereits mit den notariellen Gebühren für das Hauptgeschäft abgegolten. Zwar fielen für die herkömmliche Einsicht in das Grundbuch nach der Kostenordnung keine besonderen gerichtlichen Gebühren an. Die Verordnung über das automatisierte Abrufverfahren sehe demgegenüber solche Gebühren jedoch ausdrücklich vor.
Quelle: Pfälzisches Oberlandesgericht vom 24.1.2006
Quelle: Handakte WebLAWg vom 24.01.2006