Vergütung Gläubigerausschuss

  • Nur am Rande:
    500,- Euro netto liegt deutlich oberhalb dessen, was hier für Wirtschaftsprüfer bei Gerichtsgutachten bezahlt wird (werdn kann), selbst wenn der JVEG-Stundensatz mit Zustimmung einer Partei heraufgesetzt wird. Und auch bei Anwaltsrechnungen mit vereinbarten Stundensätzen wird die 500,- Euro-Schwelle (netto) nicht sehr häufig geknackt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Genau deswegen stößt mir das auch so sauer auf.

    Auf der einen Seite kann ich es mir natürlich leicht machen und sämtliche Diskussionen verhindern, indem ich einfach Antragsgemäß festsetze und an dem Stundensatz meines Vorgängers festhalte. Aber dann kommen evtl. Gläubiger.
    Auf der anderen Seite hat er diesen nie wirklich offiziell festgesetzt. Von der Gläubigerversammlung wurde das auch nicht abgenickt. Ich tue mich bei diesem Stundensatz genau vor diesem Hintergrund echt schwer. Aber man sollte es halt ordentlich begründen. :oops:

  • vlt.mal forlgende Überlegung:

    kannst Du nach dem bisherigen Akteninhalt (einschließlich des aktuellen Vorschussantrag) abschätzen, ob die Vergütung insgesamt die bisher gewährten und den neu beantragten Voschuss übersteigt. Wenn nicht, würde ich genau aus diesem Grund die Vorschussgewährung ablehnen.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!