PKH-Überprüfung - Fahrtkosten

  • Hallo,

    wie handhabt ihr das denn, wenn mir jemand im Formular hinschreibt, er fahre täglich 20 km zur Arbeit?

    Nehmt Ihr dann direkt diese Berechnungsformel?

    Und das gehört doch dann zu den "Werbungskosten". Gibts da auch einen Höchstbetrag?

    Hatte schon Leute dir haben angegeben, täglich 250 km einfache
    Strecke zu fahren.

    Hab mal von einem Werbunskostenhöchstbetrag gehört in Höhe von 208,00 EUR.

    Wie siehts aus?

  • Da gibt so eine Anlage im SGB, die regelt dass je einfachen Entfernungskilometer je Monat. Such mal hier, irgendwo hatten wir die mal verlinkst.

    Ich nehme die Pauschale + km + KFZ-Steuer -Versicherung -Leasing oder -Kreditrate.

    Spannend wird, wenn der Betreffende angibt, über kein KFZ zu verfügen...:teufel:

    Beim ÖPNV nehme ich die Kosten.

  • Im Kalthoener Rd.-Nr. 248 (4. Auflage) steht zu Fahrtkosten, dass bei Fahrten mit dem eigenen PKW die Heranziehung der VO zu § 82 SGB XII nicht praktikabel ist. Die Berechnung der Kosten auf dieser Grundlage entspricht nicht mehr der Realität. Entsprechend den Unterhaltsleitlinien der OLG´s können die Kostensätze gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG herangezogen werden.

    Die Fahrtkosten berechne ich somit mit km x 0,25 € und Ende. KfZ Steuer berücksichtige ich nie.

  • Im Kalthoener Rd.-Nr. 248 (4. Auflage) steht zu Fahrtkosten, dass bei Fahrten mit dem eigenen PKW die Heranziehung der VO zu § 82 SGB XII nicht praktikabel ist. Die Berechnung der Kosten auf dieser Grundlage entspricht nicht mehr der Realität. Entsprechend den Unterhaltsleitlinien der OLG´s können die Kostensätze gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG herangezogen werden.

    Die Fahrtkosten berechne ich somit mit km x 0,25 € und Ende. KfZ Steuer berücksichtige ich nie.



    Die bei Kalthoener vorgeschlagene Berechnung
    km x 2 x 0,25 EUR x 220 : 12
    nehme ich auch!
    Zusätzlich gibts aber nix:
    Keine Kreditraten fürs Auto, keine Versicherung, Steuer usw.

  • :zustimm:
    Ist für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Benutzung öffentlicher Verkhersmittel nicht zumutbar bzw. nicht möglich, ist § 3 Abs. 6 Ziffer 2 der VO zu § 76 BSHG (höchstens 40 km zu je 10,- DM) nicht mehr anwendbar. Die Fahrtkosten sind nach der Formel km x 0,50 DM (0,25 €) x 2 (Hin- u. Rückfahrt) x 220 (Arbetitstage im Jahr) / 12 (Monate), dies gilt auch bei Klein- o. Gebrauchtwagen. Daneben sind die Kosten für Benzinverbrauch, Steuern, Versicherung, Wartung, Kosten für eine Finanzierung des Erwerbs oder ähnliches nicht mehr gesondert ansetzbar.
    OLG Koblenz, Beschl. v. 13.02.2002, 9 WF 88/02

  • :zustimm:
    Daneben sind die Kosten für Benzinverbrauch, Steuern, Versicherung, Wartung, Kosten für eine Finanzierung des Erwerbs oder ähnliches nicht mehr gesondert ansetzbar.
    OLG Koblenz, Beschl. v. 13.02.2002, 9 WF 88/02



    @stolli:
    Ist die Entscheidung irgenwo veröffentlich? Unter juris konnte ich sie nicht finden :( .

    Oder wäre es dir möglich die Gründe (teilweise) hier einzustellen?

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."



  • Ernst P.: Suche mal nur nach dem Aktenzeichen, dann findest Du es in Juris.

  • komisch, hatte vorher schon nur über das Az gesucht und nichts gefunden. Jetzt nach mehrmaligen Versuchen ging`s :gruebel: Wie auch immer, danke grisu. Werde mich mal in die Bücherei begeben und MDR 2002, 965 suchen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Also bei mir (und unserer BezRev.) findet LArbG Schleswig-Holstein, B. v. 23.01.04, Az,; 2 Ta 6/04 Anwendung. Danach gilt:

    Bei Benutzung eines PKw monatlicher Pauschbetrag i.H.v. € 5,20 für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bei Kleinkraftwagen bis zu 500 cm³ € 3,70, bei Motorrädern/Motorrollern € 2,30, bei Fahrrad € 1,30, MAXIMAL FÜR 40(!!!) Kilometer, das bedeutet im Regelfall max. € 208,00/mtl. Für Kfz-Haftpflichtvers. gibt's nichts mehr. Die ist bereits in der Pauschale abgegolten (Sprit logischerweise auch).

    Gruß

    HuBo

  • Bei uns wird auch die Pauschale von 5,20 EUR je km einfache Entfernung und Monat, höchstens jedoch 40 km einfache Strecke berücksichtigt, sofern die Nutzung einer PKW erfolgte, bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Kosten für eine Monatskarte.

    Die Kfz-Haftpflicht berücksichtigen wir als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung extra, nicht jedoch evtl. bestehende Kaskoversicherungen.

    Anrechenbar sind jedoch - wie auch bei anderen Krediten gültig - die Raten für den PKW, sofern vor Beginn des Prozesses aufgenommen.

  • .

    Anrechenbar sind jedoch - wie auch bei anderen Krediten gültig - die Raten für den PKW, sofern vor Beginn des Prozesses aufgenommen.




    Okay, ich glaube das macht fast jeder so.

    Hier ging es auch eher darum, dass sich der Kerl nach dem Prozess einen Neuwagen zugelegt hat.

  • Hallo zusammen,

    die PKH-Partei (24 Jahre alt) arbeitet 350 km vom Elternhaus entfernt, hat dort eigene kl. Wohnung und macht als besondere Belastung die 14tägige Heimfahrt geltend. Der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt wäre zu Hause und nicht am Arbeitsort. Wohnkosten werden nur am Dienstort geltend gemacht.

    Ich würde die Anerkennung der Kosten verweigern.
    (habe im Hinterkopf die Pauschale von 5,20 EUR für max 40 km ??)

  • Würde ich nicht anerkennen. Ich glaube diese "Geschichte" kommt aus dem Bereich Finanzamt. Aber das sind wir bekannterweise ja nicht. Eine Pauschale ist mir nicht bekannt. (Bin allerdings auch schon zu Hause und hab nix zum Nachlesen)

  • Aaahhhhhhhhhhhh!

    Ich wußte genau, ich habe mal was von einer Pauschale in Höhe von 5,20 € gelesen. Nach langem Suchen über die Hilfefunktion habe ich dann herausgefunden, dass das in diesem Thread war :daemlich

    Ich mach dann mal lieber Feierabend, bevor mir dass nochmal passiert...

    Aber vorher noch @ Carsten: Bzgl. der Pauschale s. Beitrag # 14

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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