Hallo,
konnten in einer Gläubiger-Vertretung in der Insolvenz
aufgrund geltend gemachter Eigentumsvorbehalte 3/4
der angemeldeten Forderung vom Verwalter erhalten.
Muß ich diese gezahlten Beträge jetzt in der Tabelle zu-
rücknehmen?
Oder nach Aufforderung des Verwalters bei Ausfallbezifferung?
Gruß Uffi