Eigentumsvorbehalte ausgezahlt / Rückn.Tabelle?

  • Hallo,

    konnten in einer Gläubiger-Vertretung in der Insolvenz
    aufgrund geltend gemachter Eigentumsvorbehalte 3/4
    der angemeldeten Forderung vom Verwalter erhalten.

    Muß ich diese gezahlten Beträge jetzt in der Tabelle zu-
    rücknehmen?

    Oder nach Aufforderung des Verwalters bei Ausfallbezifferung?

    Gruß Uffi

  • Wenn die angemeldete Forderung für den Ausfall festgestellt wurde, dann würde ich mich gleich an den Verwalter wenden. Entweder den Ausfall nachweisen oder Forderung zurücknehmen. Wobei ich dem Nachweis Ausfall den Vorzug geben würde. Aber zurücklehnen und abwarten ist gefährlich, auch wenn viele Verwalter so verfahren, eine irgendwie geartete Verpflichtung den Ausfall aufzuklären oder einzufordern gibt es nicht. Bei uns sind da Banken schon ganz schön auf die Nase gefallen. Der Ausfall wurde nicht nachgewiesen, Forderung nicht im Schlussverzeichnis, Frist nach § 189 InsO weit verpasst und die Bank erhielt nichts, wurde vor dem Beschwerdegericht kräftig abgewatscht.
    Also liebe tätig werden.

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