GmbH und GF unbekannt verzogen!

  • Hallo, hier mein neuestes Zivilproblem:

    Beklagte und Verurteilte ist eine GmbH vertr.d.d GF 1. Urteil konnte nicht mehr zugestellt werden, weil "GmbH vezogen", Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite kam zurück mit "Kein GF mehr", Nachfrage beim Handelsregister ergab, dass der GF 1 noch eingetragen ist und die GmbH auch noch dort Ihre Anschrift hat.

    Meine Frage: Bringt es was, wenn der Gläubiger die öffentliche Zustellung beantragt? Oder gehtdas nicht, weil kein GF mehr da ist?
    Kann sich der GF wehren, auch wenn er im HR drinsteht (wegen § 15 HGB)?

    Danke für die Antworten...

  • Natürlich können die Kläger die öffentliche Zustellung beantragen. Fraglich ist, ob deren Voraussetzungen vorliegen (vgl. Kommentierung zu § 185 ZPO). Es gilt der Beibringungsgrundsatz.
    Die Zustellung an den GF würde ich als wirksam ansehen, bis er das Gegenteil bewiesen hat. Eine Niederlegung des GF-Postens zur Unzeit wäre z.B. unwirksam.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Solange GF 1 im HR als Geschäftsführer drin steht hat (erstmal) mehr oder weniger Pech. Dem handschriftlich oder per Stempelabdruck gefertigten Vermerk des Briefträgers auf einer „normalen“ Briefsendung schenken wir meistens - nachdem schon zu viele unkorrekt waren - keine große Beachtung (ich nehme zumindest an, dass der KFA üblicherweise formlos übersandt und nicht zugestellt wurde). Anders sieht es aus mit der Aussagekraft einer Zustellungsurkunde. Ist natürlich auch nicht immer richtig, aber auf diese "Beurkundung" legen unsere Richter/Rpfl. wesentlich mehr wert.
    Falls der Kläger die private Anschrift des GF1 kennt, könnte er ja auch die Zustellung an diesen als GF der GmbH beantragen.
    Ansonsten, wir hatten mal das gleiche Problem mit einer GmbH (jedoch Sitz in Frankreich), die laut Zustellungsnachweis auch „unbekannt verzogen“ war. Unser Richter hatte damals die öffentliche Zustellung bewilligt.

  • 1) Klar kann man an den GF noch zustellen, s.o.

    2) Ist der nicht mehr zu ermitteln: EMA-Anfrage oder Gewerberegister (ziehe ich jedem HR-Auszug vor)

  • Bei mir wurde für das VU bereits öffentliche Zustellung bewilligt, Zustellung an (unterschiedliche) Privatadressen des GF und Sitz der GmbH jeweils gescheitert.

    Aufgrund des deutlichen Zeitablaufs zwischen VU und KfB hab ich Zustellung des KfB erneut an beide Adressen versucht.
    An die letzte Adresse des GF hat es nunmehr geklappt mit der Zustellung - allerdings hab ich jetzt gesehen, dass auf einer der Zustellungsurkunden (es wurden viele Zustellung an viele unterschiedliche Adressen versucht) der Vermerk steht "Partei wohnt hier schon seit Jahren nicht mehr" und das ist ausgerechnet diese Adresse.
    Kann die vollstr. Ausf. erteilt werden? Einwendungen kamen bisher keine.

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