§18 III S.2 ZAPO Wann besondere Härte?

  • Hallo Kollegen

    Wann liegt ein Fall der besonderen Härte gem. §18 III S.2 ZAPO vor um eine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst zu entgehen?

    Danke für eure Antworten

  • Oh je, keine Ahnung. Die ZAPO/Rpfl. gilt ja nur für bayerische Anwärter. Nähere Erläuterungen zu den wichtigen Gründen gibt sie nicht. In der Hamburgischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist allerdings in § 7 etwas geregelt:


    Vielleicht kann das auch für Bayern einen Anhaltspunkt liefern.

  • Ich weiß das in RLP auch ne Schwangerschaft besondere Härte bedeutet und in dem mir bekannten Fall das Mädel sein Kind bekommen hat und dann ne Zeit frei um dann wieder anzufangen!
    Hoff das hilft!:confused:

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