§ 733 und Zuständigkeit

  • Guten Morgen.

    Also ich bin mir gar nicht sicher, ob es überall oder nur in Niedersachsen so ist, jedenfalls ist hier für die Ausstellung der 2. vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 die Serviceeinheit zuständig.
    Jetzt habe ich in Familiensachen eine vollstreckbare Teilausfertigung des Titels erteilt für einen Teilbetrag für das Land. Diese ist jetzt verloren gegangen, und die SE legt mir die Sache vor.
    Hm, ist dafür aber nicht jetzt auch die SE zuständig?? Es müsste jetzt ja nicht einfach eine weitere Teuilausfertigung erteilt werden, sondern eine 2. Ausfertigung der Teilausfertigung wegen Verlustigkeit der ersten.
    Oder sehe ich das falsch :confused:

    Immer diese Montage........

  • Da gibt´s verschiedene Länderbesonderheiten mit Übertragung auf den UdG (oder auch nicht). Schau mal hier.
    Bei deiner Ausfertigung handelt es sich aber anscheinend um eine vollstreckbare Teil-Ausfertigung f.d. Rechtsnachfolger zu der eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden soll. Da die Klausel auf der weiteren Teil-VA aber auch eine RNF-Klausel ist, muss diese meiner Ansicht nach vom Rpfl erteilt werden.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Hmm..... das ist ja die Frage. Ich habe ja schon die Rechtsnachfolgeklausel auf der ersten Teilausfertigung erteilt, daher wäre das jetzt meiner Ansicht nach eine ganz normale weitere Ausfertigung nach § 733 ZPO.
    Aber ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen und bin dankbar für jede weitere Äusserung dazu :gruebel:

  • Ja, aber auch auf die weitere Teil-VA gehört eine (weitere) RNF-Klausel, die funktionell vom Rpfl zu erteilen ist.

    Du denkst vermutlich, dass man eine weitere Ausfertigung der vollstreckbaren Teil-VA für den Rechtsnachfolger erteilen könnte also quasi deine RNF-Klausel draufsetzt und dies dann ausgfefertigt wird, oder?
    Das schiene mir zu kompliziert und es ist fraglich ob das jeder GV und jedes Vollstreckungsgericht so akzeptiert, ich würde diese Klausel im Zweifel selbst erstellen.

    Ich denke streng genommen, müsstest du die RNF-Klausel machen und unterschreiben und die Geschäftsstelle dann eine weitere Klausel drunter setzen. Das wäre mir ehrlich gesagt zuviel Formalismus.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Hallo, ja so hatte ich mir das eigentlich gedacht, ist aber nicht so ganz glücklich, du hast recht.
    Ich habe jetzt die mir vorgelegte Klausel unterschrieben mit dem Hinweis an die SE, noch die andere Klausel darunter zu setzen, folge also deinem Vorschlag.

    :2danke

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