Zustellung des europäischen Vollstreckungstitels

  • Hallo,

    habe gerade eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel gem. VO EG Nr. 805/04 für einen Vollstreckungsbescheid gefertigt. Es war meine Premiere und ich bin wahnsinnig froh, mich da durchgefuchst zu haben...
    Jetzt steh ich vor dem nächsten Problem: Wie stelle ich dieses Teil an den Schuldner zu:gruebel: ? Im Zöller steht von Amts wegen zustellen, ggf. nach § 183 ZPO. Geht auch § 184 ZPO durch Aufgabe zur Post? Der VB wurde auch schon nach § 184 ZPO zugestellt. Da es sich um das gleiche Verfahren handelt, müsste die Zustellung durch Aufgabe zur Post doch ausreichen, oder??
    Hat jemand eine Idee???

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