Hallo,
kann mir jemand helfen? Ein GmbH-Gesellschafter veräußert seine Anteile. Die Übertragung (der Vertrag) ist aber sittenwidrig. Der GmbH-Gesellschafter müsste jetzt eigentlich einen Rückerstattungs-Anspruch haben, oder? Wenn ja, kann man den im Wege der Vorratspfändung pfänden? Bitte schnell helfen, ist sehr eilig.
Danke