Der Klassiker

  • In meiner Post ist mal wieder ein PKH-Antrag einer Mdtin. Na klar bin ich gesetzliche Vertreterin.Geht schon mal gut los.

    Sonstige Versicherungen: 343,00 €
    Joo, schon, aber im Jahr, nicht Monat. Also nur noch 28,58 €

    Vermögenswerte : keine Antwort
    PKW : irgendein Töfftöff, keine Wertangabe
    Bank,-Girokonten ö.ä.: wie IMMER keine Angabe.

    Begleitschreiben der Mdtin: ich wußte wegen der Immobilie nicht, ob (!) ich die eintragen soll, sonst können Sie das ja nachtragen.
    Hintergrund: ideelles Miteigentum am Einfamilienhaus (sprich: halbes Haus), Wert wie wir aus dem Zugewinnstreit wissen mehr als 200.000,00 €; Belastung 140.000,00 €, netto für sie also 30 Tausend Euronen.

    OB (in Worten: OB) ich die eintragen soll?Wie kann man denn auf diese Frage kommen? Oder umgekekrt: wieso erwartet der Gesetzgeber ernsthaft, dass die Leutchen in den Formularen alle Angaben wahrheitsgemäß machen- weil, wenn sie Vermögen haben, dann gibt´s die ProzesskostenBEIhilfe (wo immer das Wort herkommt)vielleicht nicht und dann müssten sie ihren Prozess selbst bezahlen.

    Das Töfftöff? Nicht ganz so dramatisch..Wert nur ca. 15 Tausend Euronen, bezahlt, kein Kredit. Weiß ich auch nur aus dem Vorgang.
    Streiten wir nicht lange um die Verwertbarkeit beider Vermögensgegenstände...ist natürlich wie immer alles unzumutbar...aber Bedürftigkeit sieht wohl anders aus.
    Ach ja, meine Geschäftsgebühr (schlappe 1 Tausend Euronen) wurden anstandslos innerhalb von 5 Tagen bezahlt.
    Wetten, dass sie auch nach Korrektur des Antrages PKH bekommt?

  • @ bin-ganz-frisch:

    Wenn die Sache bei meinem Richter auf dem Tisch liegt: Wette gewonnen.

    Ich erwähnte bereits an anderer Stelle hier im Forum, dass hier auch vermögende Leute (beides Ärzte mit je gutgehender Praxis UND Vermögen) PKHoR bekommen ... :cool:

  • Wie schön, dass sich auch ein Rechtsanwalt mal über die Unverschämtheit, mit der viele Leute im Rahmen der PKH agieren, aufregt. Für viele Bürger ist es offenbar wirklich völlig unvorstellbar, dass der Staat eines der 10 Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren nebst einstw. AO nicht bezahlen könnte! Was gerade in Familiensachen an Steuergeldern aus dem Fenster geworfen wird, geht einfach nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut! Aber das ist ja kein Problem - im Gegenzug werden halt einfach die Bezüge im öffentlichen Dienst gekürzt pp., damit man weiter jede noch so winzige Lappalie auf Staatskosten unter Zuhilfenahme zweier Anwälte gerichtlich klären lassen kann.:mad: :mad: :mad: :mad: :daumenrun :mad: :mad: :mad:

  • Bei uns gibts Richter, die vergessen regelmäßig, die Freibeträge zu berücksichtigen, so dass die PKH-Anträge von wirklich mittellosen Parteien zurückgewiesen werden. Und da legen die Anwälte noch nicht mal Rechtsmittel ein. Irgendwie komme ich da nicht mehr mit.

  • Wetten, dass sie auch nach Korrektur des Antrages PKH bekommt?



    Bei dem was von manchen Sachbearbeitern (ich drücke mich mal vorsichtig aus) NICHT an Arbeit investiert wird, würde es mich (leider) nicht wundern.

    Wäre mal `ne interessante Frage, ob der RA die Übernahme eines PKH-Mandants auch ablehnen kann/muss (bzw. es ablehnen kann den Antrag für die Partei einzureichen), wenn er die Voraussetzungen selbst für nicht gegeben hält.
    Im BerH-Forum hatte ich ja schon ausgeführt, dass ein RA nicht von seiner Mandantschaft gezwungen werden kann, einen Antrag nach §§ 4, 7 BerHG zu stellen, wenn er die Voraussetzungen für BeH für nicht gegeben hält.

    Immer wieder gut ist auch:
    "Ich kann das Formular nicht ausfüllen, das ist so schwierig. Ich weiß gar nicht warum sie das alles wissen wollen. Muss ich das wirklich ausfüllen?"

    Manchmal bin ich versucht zu sagen:
    "Nee, war nur `nen Scherz. Gut aufgepasst! Wir brauchen die ganzen Angaben gar nicht. Wirt testen nur, wer so dumm ist und die Angaben freiwillig macht. Wenn Sie sie nicht machen wollen, ist nicht schlimm. Lassen Sie`s bleiben. Der Sachbearbeiter unterstellt dann ohne Vortrag und ohne Belege Mittellosigkeit. Ist ja für alle Beteiligten auch viel einfacher. Da haben Sie schon ganz Recht."

    Oder auch immer gut:
    "Ich dachte das Girokonto brauche ich nicht eintragen, da sind doch nur 10,00 € drauf. Das kann doch nicht wichtig sein"
    Meine Antwort:
    "Die Entscheidung, ob eine Angabe "wichtig" ist oder nicht, überlassen Sie bitte mir"
    oder
    "Steht da irgendwo, dass Sie das Konto nicht angeben brauchen, wenn nur 10,00 € drauf sind?"

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Aber das sind alles keine Einzelfälle. Im Rahmen einer Überprüfung hat eine Klägerin - völlig empört - ihre Sozialhilfebescheinigung vorgelegt. Die Frau ist Mitte zwanzig und hat noch nie gearbeitet. Ich hatte weglegen verfügt, weil ich davon ausgegangen bin, dass sie sowieso nie arbeiten gehen wird.
    Auf der Geschäftsstelle war sie persönlich ( top gestylt, Designerklamotten, goldenes Handy usw. ) und hat sich lauthals beschwert, dass sie einmal im Jahr hierherkommen muss. Daraufhin habe ich mir die Akte gezogen und WV Frist 9 Monate gemacht. Jetzt werde ich sie nochmal anschreiben.

  • Aber das sind alles keine Einzelfälle. Im Rahmen einer Überprüfung hat eine Klägerin - völlig empört - ihre Sozialhilfebescheinigung vorgelegt. Die Frau ist Mitte zwanzig und hat noch nie gearbeitet. Ich hatte weglegen verfügt, weil ich davon ausgegangen bin, dass sie sowieso nie arbeiten gehen wird.
    Auf der Geschäftsstelle war sie persönlich ( top gestylt, Designerklamotten, goldenes Handy usw. ) und hat sich lauthals beschwert, dass sie einmal im Jahr hierherkommen muss. Daraufhin habe ich mir die Akte gezogen und WV Frist 9 Monate gemacht. Jetzt werde ich sie nochmal anschreiben.


    :teufel: :teufel: Wo steht eigentlich, dass man nicht auch Überprüfungsfristen von 2 Monaten notieren kann?:teufel: :teufel:

  • Wäre mal `ne interessante Frage, ob der RAe die Übernahme eines PKH-Mandants auch ablehnen kann (bzw. es ablehnen kann den Antrag für die Partei einzureichen), wenn er die Voraussetzungen selbst für nicht gegeben hält.


    Das PKH-Mandat an sich darf der RA selbstverständlich ablehnen. Ich denke, der RA kann sich auch weigern, einen solchen Antrag (s.o.) kommentarlos bei Gericht einzureichen. M.E. MUSS er es ablehnen. Auch wenn ich es jetzt nicht bis ins letzte durchgeprüft habe schwant mir da "Beihilfe zum Betrug", wenn ich Anträge reiche, bei denen ich positive Kenntnis davon habe, dass sie nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt worden sind.

    Mal ganz davon abgesehen, reiche ich meine Hände nicht für Betrügereien, ganz gleich welcher Art - jedenfalls dann nicht, wenn ich nicht mit 6,8 Millionen $ daran beteiligt bin, die im übrigen auf meinen Konto auf den Cayman Island eingezahlt sein müssen..da müsste ich nochmal drüber nachdenken, aber sonst eben nicht.

  • Wäre mal `ne interessante Frage, ob der RAe die Übernahme eines PKH-Mandants auch ablehnen kann (bzw. es ablehnen kann den Antrag für die Partei einzureichen), wenn er die Voraussetzungen selbst für nicht gegeben hält.

    Meiner Meinung nach: Ja. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO lautet diesbezüglich: "Der Rechtsanwalt muß im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei ... übernehmen, wenn er der Partei aufgrund des § 121 ZPO ... zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet ist." Das verstehe ich so, daß es erst ab der Beiordnung kein Entrinnen mehr gibt.


  • Mal ganz davon abgesehen, reiche ich meine Hände nicht für Betrügereien, ganz gleich welcher Art - jedenfalls dann nicht, wenn ich nicht mit 6,8 Millionen $ daran beteiligt bin, die im übrigen auf meinen Konto auf den Cayman Island eingezahlt sein müssen..da müsste ich nochmal drüber nachdenken, aber sonst eben nicht.



    Das hat mein Rechtskundelehrer an der FOS immer gesagt. Leute bescheisst nicht und wenn, dann soviel, dass ihr in einem Land leben könnt, was nicht ausliefert. :wechlach: :wechlach:

  • ich habe mal pkh aufgehoben, weil im pkh-antrag mal eben so ein paar gesellschaftsbeteiligungen und ein paar wohnungen vergessen wurden (die wohnungen waren bereits gekauft, aber noch nicht eingetragen).

    meine aufhebung enthielt also die begründung, daß nicht alle vermögenswerte im vermögensverzeichnis angegeben waren und somit § 124 Nr. 2 ZPO erfüllt sei.

    da kam natürlich sofortige beschwerde mit der begründung, daß angesichts des (geringen) umfangs des pkh-vordrucks die schlußfolgerung gezogen werden muß (seitens des RA), daß er zu beurteilen hat, welche vermögenswerte er nun angibt und welche nicht. die nichtangabe wäre hier gerechtfertigt gewesen, da alles nur wertloser plunder gewesen sei...

    :eek: find ich irgendwie putzig.
    aber wie in einem anderen thread bereits gelesen: vordrucke sind ja dazu da, sie abzuändern, oder so ähnlich

  • da kam natürlich sofortige beschwerde mit der begründung, daß angesichts des (geringen) umfangs des pkh-vordrucks die schlußfolgerung gezogen werden muß (seitens des RA), daß er zu beurteilen hat, welche vermögenswerte er nun angibt und welche nicht. die nichtangabe wäre hier gerechtfertigt gewesen, da alles nur wertloser plunder gewesen sei...



    "Atze" würde jetzt sagen: "Ja nee, is´klar!"

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • iss ja nicht wahr. In der Mittagspause wird der nächste Antrag zurückgereicht und DAS ist der Hammer:

    Einkommen: Hartz IV, sonst nichts
    Vermögenswerte: nichts angekreuzt
    Sonstige Belastungen: Kredit monatlicher Belastung 2.647,00 € (!) Lebensversicherung, monatlicher Beitrag 465,87 €
    Wie geht das?
    Aus den Versicherungsunterlagen erfahren wir, dass die Dame Eigentümerin eines Wohnhauses mit 12 Wohnungen ist, das sie mit Kredit finanziert hat und zur Absicherung des Kredites eine sehr hohe Lv abgeschlossen hat. Der Kredit wird mit den Mieeinnahmen bezahlt, die beim Einkommen natürlich nicht auftauchen. Beim Jobcenter wohl auch nicht.Ich soll übrigens Unterhalt geltend machen; bisher basieren meine Berechnungen und Anspruchsschreiben auf Hartz IV- von Mieteinnahmen keine Rede.

    Ich nehme an, sie erklärt mir jetzt auch, dass sie das nur "vergessen" hat und dass ja die Mieteinnahmen "gerade mal den Kredi abdecken". Ich schmeiß sie trotzdem raus. DAS muss ich mir nicht geben.
    Frollein Weber zum Diktat, bitte.


  • :nzfass:

  • Der Kredit wird mit den Mieeinnahmen bezahlt, die beim Einkommen natürlich nicht auftauchen. Beim Jobcenter wohl auch nicht.

    Ich nehme an, sie erklärt mir jetzt auch, dass sie das nur "vergessen" hat und dass ja die Mieteinnahmen "gerade mal den Kredi abdecken".



    ja, das mußt Du dann eben ihr überlassen, was sie da angibt und was nicht, weil das formular ist ja auch zu klein, um alle seine vermögenswerte anzugeben:D , s. # 13

  • Tja, der ganz-frisch-hierige spricht mir aus der Seele. Ich finds nur schön, wenns dann auffällt (und das ist ja sehr häufig der Fall, denn viele sind ja einfach zu doof zu bescheissen, weil alles unschlüssig ist).

    Nur passiert dann leider nix, was mich ein wenig wurmt.

    Und ich habe schon 120IvER alle 3 Monate vorlegen lassen, bis ich das Geld wieder hatte.

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