Ein Grabstein ist wegen einer Geldforderung grundsätzlich jedenfalls dann pfändbar, wenn er unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde und der Steinmetz wegen seines Zahlungsanspruchs vollstreckt.
BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 48/05
BGH zur Pfändung eines Grabsteins/Grabmals
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stolli -
31. Januar 2006 um 09:04
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Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Friedhofsverwaltung der Pfändung zustimmen und daran dürfte es ja wohl in der Praxis scheitern.
Welche Friedhofsverwaltung möchte, u.U. mit Medienrummel, die Entfernung eines Grabsteins?
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Andererseits ist dann mal wieder was los!
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Zitat von Jenny
Andererseits ist dann mal wieder was los!
Ist es auf dem Friedhof Ihrer Stadt auch so öde und langweilig?
Then come to the Justiz - let´s pfänd a Grabstein... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/d020.gif]
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