Plan für Sondernutzungsrechte?

  • Vielen Dank für die Hinweise! Es ist ein eigenständiger Plan (den schon vorliegenden Kaufverträgen ist er beigefügt). Ich fordere mal die Urkunde mit allen Anlagen nochmal an. Solange der Notar sonst nichts manchen muss und die Beteiligten nichts mitbekommen, ist das vermutlich kein Problem.
    Das mit den "minderwertigen" SNR (zwingend verbunden) und dem "höherwertigeren" Sondereigentum als "Beilage" versteh ich irgenwie auch nicht. Berlin ist weit, der Kral hingegen noch in Starnberg.

    Einmal editiert, zuletzt von Balka (10. Februar 2022 um 10:56)

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