Wenn mir im Laufe der Vollstreckung von Steuerforderungen der Schuldner wegstirbt und der Fiskus letztendlich Erbe wird, kann ich dann noch eine ZwSiHyp auf das Grundstück des verstorbenen Schuldners (Erblassers) eintragen lassen und die Hütte zwangsversteigern? Der Erblasser stünde ja noch als Eigentümer im Grundbuch?
Versteigern und Erlös einsacken ist nämlich besser als sich selbst mit der blöden Hütte als Fiskalerbe rumzuschlagen.