Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen...
ich habe da mal wieder ein mehr oder weniger kompliziertes Problem. Es geht - wie fast so oft - um Reisekosten.
Die Partei macht Reisekosten für einen Anwalt geltend, der seinen Sitz nicht am Prozessort - hier Hamburg - hat. Bei der Partei handelt es sich um einen Verein. Aus der Akte geht hervor, dass der Verein seinen Sitz in Hamburg hat. Aus diesem Grund würde ich die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten verneinen.
Allerdings sagt mir der Anwalt nun, dass das einzige vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz in der Nähe von Rostock hat und damit wären die Reisekosten erstattungsfähig.
Ich würde die Reisekosten nach wie vor absetzen, aber ich wollte mal hören, ob hier jemand schon einmal einen ähnlichen Fall hatte. Ich finde noch keine ordentliche Begründung für die Absetzung, bzw. keine, die wirklich überzeugend ist.
Ich danke wie immer für eure Hilfe.
SchneckeGi