Hallo,
folgende Frage:
Ich habe hier eine Anmeldung für eine GmbH- Eintragung vorliegen, die unter dem Namen "[Namen eine bekannten, schon verstorbenen Schriftstellers]- Geburtshaus- Verwaltungs GmbH" firmieren will und als Unternehmensgegenstand die Verwaltung/ Veräußerung von Immobilien allgemein hat , u.a. aber auch die des Geburtshauses selbst.
Handelt es sich dabei um eine irreführende Firmierung nach §18 II HGB? (Man könnte als Person des entsprechenden Kundenkreises ja auf die Idee kommen, es werde nur das Geburtshaus verwaltet bzw. es wird allgemein der Ruf des Schriftstllers als unzulässige Werbung missbraucht)
Wie seht ihr das?
MfG,
711