Und was mache ich bzgl. des unbekannten Aufenthaltes?
Dem Anwalt schreiben, dass die Anschrift unbekannt ist und abwarten, ggf. Anhörung und KFB über öZ?
Im Hinblick dass ja auch angehört werden muss, den antragstellervertreter auffordern, den Nachweis Fuer den unbekannten Aufenthalt zu führen, durch öffentliche Zustellung anhören, danach 2wochen abwarten , KFB erlassen und dann erneut öffentlich zustellen...