Unterlagen bei Rechnungslegung

  • Hallo!

    Mich würde mal interessieren, wie ihr das mit der Vorlage von Unterlagen bei der Prüfung der Rechnungslegung handhabt.

    Ein Berufsbetreuer hat bei mir in ein paar Fällen weder Kontoauszüge noch Sparbücher vorgelegt.
    Allerdings hat er die "Umsatzlisten" des Online-Bankings und Bestätigungen der Bank zum Kontostand der Sparkonten zum Stichtag vorgelegt.

    Reicht das? Er behauptet, die Listen des Online-Bankings könnten nur ausgedruckt, aber nicht verändert werden; würden also dem klassischen Kontoauszug entsprechen.

    Sparbücher möchte er keine einreichen, dies sei ihm zu riskant.

    Da die Sparkonten ja alle versperrt sind, kann ja eigentlich nicht passieren, finde ich, und die Bestätigung des Endstandes müsste eigentlich ausreichen. Abbuchungen ohne Genehmigung kann der Betreuer nicht vornehmen.

    Mit Online-Banking kenne ich mich leider nicht aus, aber wenn diese Listen dem normalen Kontoauszug entsprechen, müsste das eigentlich auch ausreichen...

  • Die Ausdrucke vom Online-Banking entsprechen schon den normalen Kontoauszügen. Sie müssen halt vollständig sein. Mir reicht sowas. Ich bekomme das auch hin und wieder (immer öfter).
    Wenn der Betreuer die Sprbücher nicht im Original einreichen will, dann soll er sie mir kopieren. Das akzeptiere ich auch. Wenn man dann den Vergleich mit den Angaben über die Saldenbestädigung von der Bank hat, ist für mich alles o.k.

  • Die Umsatzlisten des Online-Bankings reichen uns aus. Allerdings muss der Betreuer die Seite 1 des Abrechnungsvordrucks entweder unter Verwendung des Vordrucks oder selbst erstellt, ausfüllen, da er die Richtigkeit seiner Angaben zu versichern hat.

    Die Bestätigung der Bank über den Kontostand reicht mir nicht aus. Wenn der Betreuer die Bücher nicht schicken will, soll er Kopien aus den Büchern mit den Eintragungen für den Abrechnungszeitraum vorlegen. Es kommt immer wieder vor, dass auch bei gesperrten Konten Verfügungen zugelassen werden und ich will die Kontobewegungen sehen. Außerdem sind die Zinsen als Einnahmen zu verbuchen und der Betrag ergibt sich vermutlich nicht aus der Bankbestätigung.

  • Die Umsatzlisten des Online-Bankings reichen uns aus. Allerdings muss der Betreuer die Seite 1 des Abrechnungsvordrucks entweder unter Verwendung des Vordrucks oder selbst erstellt, ausfüllen, da er die Richtigkeit seiner Angaben zu versichern hat.

    Die Bestätigung der Bank über den Kontostand reicht mir nicht aus. Wenn der Betreuer die Bücher nicht schicken will, soll er Kopien aus den Büchern mit den Eintragungen für den Abrechnungszeitraum vorlegen. Es kommt immer wieder vor, dass auch bei gesperrten Konten Verfügungen zugelassen werden und ich will die Kontobewegungen sehen. Außerdem sind die Zinsen als Einnahmen zu verbuchen und der Betrag ergibt sich vermutlich nicht aus der Bankbestätigung.



    Wir halten es hier genauso. Die Umsatzlisten werden akzeptiert, aber Sparbücher etc. müssen in Kopie vorgelegt werden. Zu oft sind dort etliche Buchungen, bei denen keine Genehmigung vorliegt. (Manchmal frage ich mich echt, was die ganze Sperrerei soll, wenn die Banken eh machen was sie wollen.)

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • Bei uns reichen auch die Berufbetreuer die Online-Banking nutzen, die "richtigen" Kontoauszüge ein. Verwende es privat, zumindest bei meiner Bank erhält man trotz ausschließlichem Online-Banking auch noch Papierkontoauszüge.

    Von den Sparbüchern werden bei uns Kopien eingereicht. Ist mir auch lieber so, das Risiko dürfte sonst zu hoch sein. Kann ja mal eines in den Aktenbergen verschwinden, da würden wir uns nur eine eventuelle Haftung aufhalsen. :eek:

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