Teilungsversteigerung mit fremdsprachigen Beteiligten

  • Heute ist mein Forumstag,

    in einer Teilungsversteigerung ist einer der Antragsgegner Engländer, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist und auch in Großbritannien lebt.

    Wie haltet Ihr es mit Übersetzugen. Anordnugnsbeschluss und Antragsabschrift sind übersetzt zugestellt. Jetzt geht es aber weiter mit Gutachterauftrag, Gutachten usw.

    Ist ab jetzt Gerichtssprache konsequent deutsch oder muss ich alles übersetzt zustellen bzw. übersenden.

    Danke für Hilfe

  • Die Übersetzung des AO-Beschluss usw. zwecks ordnungsgemäßer Zustellung war schon in Ordnung. Für das weitere Verfahren zustelltechnisch § 184 ZPO.
    Und Gerichtssprache IST deutsch. Es besteht keine Verpflichtung, für Übersetzungen zu sorgen. Das ist Sache der Partei.

  • Exakt, nach der Anordnung ist mit Übersetzung Schluss, Gerichtssprache ist Deutsch und wenn kein Zustellungsbevollmächtigter im Inland benannt wurde dann gehen die weiteren Zustellung per Einschreiben durch Aufgabe zur Post.

    Un übrigens, sollte es zum Termin kommen bedarf es auch keines Übersetzers, die entsprechende Vorschrift aus dem GVG gilt für das erkennende Gericht, nicht das Vollstreckungsgericht.

  • Ich denke auch, nichts weiter übersetzen, wie will man sonst die Kosten begründen, Intertest macht das ja auch nicht gerade umsonst! Muss sich dann der Beteiligte selber kümmern.

  • Un übrigens, sollte es zum Termin kommen bedarf es auch keines Übersetzers, die entsprechende Vorschrift aus dem GVG gilt für das erkennende Gericht, nicht das Vollstreckungsgericht.


    Das sehe ich anders. Das Recht auf ein faires Verfahren gebietet auch in Zwangsversteigerungssachen u.U. die Hinzuziehung eines Dolmetschers, vgl. Stöber Einl. 46.8, Art. 6 MRK, § 185 GVG.

  • Dann den Dolmetscher aber auf Initiative und Kosten der Partei. Oder würdest du im Fall der Teilnahme der ausländischen Partei den Termin unterbrechen/vertagen, damit erstmal ein Dolmetscher zugezogen werden kann ?

  • Moin,

    im wirklichen Rechtspflegerleben handhabe ich es so wie Stefan. Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet geradezu die Hinzuziehung eines Dolmetschers.
    Natürlich ist es einzelfallabhängig. Ich lade nicht automatisch einen Dolmetscher, vielmehr entscheide ich kurzfristig im Termin - notfalls unterbreche ich, um einen Dolmetscher noch telefonisch zum termin zu bestellen.
    In letzter zeit habe ich verucht, das Grundstück einer Aussiedlerfamilie zu versteigern. Entweder waren es super Schauspieler - was ich nicht glaube - oder sie sprachen wirklich kein Wort deutsch. Im Übrigen hatten alle Notartermine ohne Übersetzer stattgefunden. Sowohl der Banker als auch ich hatten den Eindruck, dass die Schuldner im versteigerungstermin erstmallig ihre Kreditkonditionen erfahren haben.
    Selbverständlich sind die Dolmetscherkosten für mich Kosten i. S. von § 109 ZVG.

  • Ganz ehrlich: Auf die Idee, einen Dolmetscher (auch noch auf Kosten der Masse) hinzuzuziehen kam ich bisher noch nie.
    Bieter müssen sowieso selbst schauen, wie sie klarkommen, und Parteien, die so wenig deutsch verstanden haben, hatte ich noch nie.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Dann den Dolmetscher aber auf Initiative und Kosten der Partei. Oder würdest du im Fall der Teilnahme der ausländischen Partei den Termin unterbrechen/vertagen, damit erstmal ein Dolmetscher zugezogen werden kann ?


    Wie oldman, Kosten aus der Masse.

  • Hallo!
    Ich hänge mich nochmal ran.

    Ich habe grade einen Schuldner, der bei mir einen Antrag auf Hinzuziehung eines Dolmetschers gestellt hat.
    Der Schuldner ist vertreten durch eine Betreuerin. Dennoch ist es ihm ja nicht verwehrt, am Termin teilzunehmen. Einwilligungsvorbehalt ist auch nicht angeordnet.

    Bin ich als Gericht verpflichtet, einen Dolmetscher hinzuzuziehen? Oder reicht es aus, dass die Interessen des Schuldners durch den Betreuer gewahrt sind?

  • Brauche mal Eure Meinung.
    Habe einen Antrag eines deutschen Staatsbürgers auf Stellung eines Dolmetschers für den Termin. Schuldner hat mehrere Schriftsätze in der Vergangenheit eingereicht und dadurch wurde das Verfahren erheblich verzögert. Deutschkenntnisse sind offensichtlich eingeschränkt, aber durchaus vorhanden. Telefonate, sicherlich mit Einschränkungen, auch möglich. Bereits vor über 10 Jahren wurde bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages zum Objekt kein Übersetzer hinzugezogen. Seitdem lebt der Schuldner in Deutschland.
    Würdet Ihr tatsächlich einen Dolmetscher beauftragen?

    PS: Ist zwar keine Teilungsversteigerung, passt hier aber einigermaßen.

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