Grundlagen Verständnisfragen

  • Guten Morgen!

    Ich hoffe ich bin hier nicht unerwünscht, aber ich bin bei meinem Praktikum bei einer Bank am Verzweifeln bezüglich Eigentümergrundschulden.
    Zunächst nur eine Verständnisfrage:
    Habe ich das richtig begriffen, dass der Rückgewähranspruch aus der Sicherungszweckerklärung (also vertraglich) enstehen kann und der Löschungsanspruch nach § 1179a BGB eben gesetzlich festgelegt ist? Und der Rückgewähranspruch in Form von Abtretung der Grundschuld an Sicherungsgeber, einen Dritten oder Gläubiger des Rückgewähranspruches; Erklärung des Verzichts auf Grundschuld oder Löschung der Grundschuld angewendet werden kann?

    Ich habe nämlich ein Problem:
    Laut Akte haben sich die Schuldner sich 5 Eigentümergrundschulden ins Grundbuch eintragen lassen. 4 davon wurden angeblich an einen Privatdarlehensgeber abgetrten und eine an ein Unternehmen (warum auch immer). Allerdings habe ich dafür null Belege. Und nach dem Tod des Mannes der Schuldnerin ist die Lage noch verflixter, da die Tochter jetzt plötzlich im Grundbuch als Grundschuldinhaberin eingetragen ist und nur noch eine GS auf die Eigentümerin lautet. Was soll ich denn nun bezüglich des Löschungs- und Rückgewähranspruches tun?Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig Licht ins Dunkle bringen!Vielen Dank für eure Mühen!!!

  • Wer war Eigentümer - die Ehegatten je zur Hälfte?

    Sind die Eigentümer mit den persönlichen Schuldnern identisch?

    Wer war ursprünglicher im Grundbuch eingetragener Gläubiger der Grundschulden - ebenfalls die Ehegatten je zur Hälfte ? Ansonsten wären es keine ursprünglichen Eigentümergrundschulden.

    Wenn der verstorbene Ehemann Miteigentümer war: Wer hat ihn beerbt? Die Erbfolge dürfte im Grundbuch eingetragen sein.

    Wer ist heute als Gläubiger der fünf Grundschulden eingetragen? Die Tochter bei vier Grundschulden und die Mutter bei einer Grundschuld, wobei die Mutter gleichzeitig nunmehrige Alleineigentümerin des Grundstücks ist? Waren zwischenzeitlich noch andere Gläubiger eingetragen?

    Welche Eintragungsgrundlage ist bei der Umschreibung der Grundschulden auf die Tochter bzw. die Mutter im Grundbuch angegeben? Abtretung, Erbfolge etc.?

    Briefrechte oder Buchrechte?

    Ohne Sachverhalt kann es auch keine Lösung geben.

  • Wer war Eigentümer - die Ehegatten je zur Hälfte?



    Die Ehegatten waren je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen.

    Sind die Eigentümer mit den persönlichen Schuldnern identisch?


    Ja.

    Wer war ursprünglicher im Grundbuch eingetragener Gläubiger der Grundschulden - ebenfalls die Ehegatten je zur Hälfte ? Ansonsten wären es keine ursprünglichen Eigentümergrundschulden.


    Die 5 betroffenen GS waren ursprüngliche EigentümerGS.

    Wenn der verstorbene Ehemann Miteigentümer war: Wer hat ihn beerbt? Die Erbfolge dürfte im Grundbuch eingetragen sein.


    Im Grundbuch ist eine Erbfolge nicht ersichtlich, aber aus den Erbschein geht hervor, dass die frau Alleinerbin war und Kinder nicht vorhanden sind.

    Wer ist heute als Gläubiger der fünf Grundschulden eingetragen? Die Tochter bei vier Grundschulden und die Mutter bei einer Grundschuld, wobei die Mutter gleichzeitig nunmehrige Alleineigentümerin des Grundstücks ist? Waren zwischenzeitlich noch andere Gläubiger eingetragen?


    Die Tochter ist Inhaberin von 4 GS und die Mutter, die nun Alleineigentümerin und -schuldnerin ist, ist mit noch einer EigentümerGS eingetragen. Zwischenzeitlich waren keine anderen Gläubiger auf die 5 betreffenden GS eingetragen. (Es sind noch 1 GS auf eine Bank eingetragen und 1 Sicherungshypothek auf das Finanzamt, sowie eine Sicherungshypothek auf die Bank wo ich z.Z. arbeite.)

    Welche Eintragungsgrundlage ist bei der Umschreibung der Grundschulden auf die Tochter bzw. die Mutter im Grundbuch angegeben? Abtretung, Erbfolge etc.?


    Abtretungen wurden eingetragen.

    Briefrechte oder Buchrechte?


    Es handelt sich immer um BriefGS.

    Ohne Sachverhalt kann es auch keine Lösung geben.


    SORRY!!! Ich wusste auch nicht genau, was man alles braucht! Gebe mir ab jetzt mehr Mühe! DANKE für die Hilfe!

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