Dienstbarkeit bei Überbauung

  • Hallo, habe ein kleines Problem:
    Im Kaufvertrag haben die Beteiligten vereinbart, dass Käufer eine Überbauung von ca. 30 cm duldet und die Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit nach Vermessung des Kaufgegenstandes in das Grundbuch bewilligen und beantragen wird.

    Meine Frage:
    Wie könnte so eine Dienstbarkeit formuliert werden, von einer Rente oder einem Verzicht auf eine Rente ist keine Rede.

    Bin für jeden Tip dankbar.

    Sonja1

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