Löschung der Nebenleistung

  • Hallo!
    Ich habe ein Ersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts bekommen, nach dem unter anderem um die Löschung der Nebenlesitung einer Grundschuld ersucht wird. Hatte das jemand schon mal und kann mir sagen, wie man das formuliert und in welcher Spalte (Löschung oder Veränderung) das eingetragen wird?
    Vielen Dank im Voraus, Pluto.

  • Ich würde in etwa folgende Eintragung in die Verändungensspalte (weil das Recht ja noch bestehen bleibt) vornehmen:

    Hinsichtlich der einmaligen Nebenleistung in Höhe von ... (gemäß Ersuchen des AG ..., Az.: ....) gelöscht am ...

  • Vgl. hierzu Meikel, Grundbuchrecht, 9.A., Bearbeiter Ebeling, § 11 Grundbuchverfügung Rn 41, demzufolge auch die Eintragung in der Löschungsspalte möglich wäre; Ebeling empfiehlt jedoch auch (wie da Silva) die Eintragung in der Veränderungsspalte ("...da heute allgemein die Buchung in der Veränderungsspalte befürwortet wird...").

  • Materiellrechtlich ist es gleichgültig, wo die Löschung der Nebenleistungen eingetragen wird. Sie könnte sogar im Bestandsverzeichnis wirksam erfolgen.

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