Mat.Recht 2.Aufgabe

  • Volker hat an Kunz am 1.4.03 ein Fahhrad verkauft und übergeben. Vom Kaufpreis von 100 € hat er bis heute erst 50 € erhalten, da K Mängel gerügt hatte und beide bis Ende 2003 über die Nachbesserung verhandelt haben. Wie stehen die Chancen von Volker den restlichen Kaufpreis im Klageverfahren gg. Kunz durchzusetzen?

    Es ist hier zu prüfen, ob Anspruch verjährt ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt 3 Jahre.
    Die Verjährung beginnt gem. § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und endet nach 3 Jahren mit dem Schluss des Jahres.

    Beginn der Verjährungsfrist wäre also der 31.12.03. Und 3 Jahre später am Schluss des Jahres wäre der 31.12.06. Nun ist aber noch zwischen den beiden Parteien über den Anspruch verhandelt worden. Gem. § 203 BGB wird die Verjährung gehemmt für die Fortdauer von Verhandlungen zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger über den Anspruch. Da aber die Verhandlungen bis zum Beginn des Laufes der Verjährungsfrist am 31.12.2003 bereits beendet waren, hat die Verhandlung keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist.

    Der Anspruch ist mit dem 31.12.2006 verjährt.

    Ist das so korrekt? oder hemmt 203 Satz 2 BGB doch die Verjährung um 3 Monate?

  • Beim Beginn der Verjährungsfrist war der Hemmungstatbestand bereits nicht mehr existent, wenn die Verhandlungen der Beteiligten spätestens mit Ablauf des 30.12.2003 (24 Uhr) abgebrochen wurden. In diesem Fall bleibt es beim Beginn der Verjährungsfrist am 31.12.2003, 24 Uhr (BGH NJW 1995, 3380). Wurde auch noch am 31.12.2003 (gleich bis welche Uhrzeit) verhandelt, so endete die Hemmung dementsprechend mit Ablauf des 31.12.2003 (24 Uhr) und die Verjährungsfrist begann am 1.1.2004 (0 Uhr) und nicht erst am 31.12.2004 (24 Uhr). Zu diesen Fragen vgl. Palandt/Heinrichs § 199 RdNr.38 m.w.N.

    Der 31.12.2006 war übrigens ein Sonntag und der 1.1.2007 bekanntlich ein Feiertag.

    § 203 S.2 BGB regelt nur die Ablaufhemmung, nicht den Fristbeginn.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!