Kombi-Auftrag erteilt mit Titel.
Fruchtlos mit Arbeitgeber im Protokoll, sofortige EV verweigert, Termin bestimmt auf 10.1.06, Ratenzahlung über drei Raten a`350,-- € vereinbart mit Schuldner.
Am 10.1.06 werden 350,-- € bezahlt, Termin verlegt auf 14.2.06.
Am 13.1. frägt das Amtsgericht per mail, ob bei mir der Titel liegt. Antwort: Ja, liegt hier, EV-Termin bestimmt, Raten vereinbart, nächster Termin 14.2.06. Leider habe ich nicht gleich nachgefragt, was die Fragerei soll.
Das AG erlässt aufgrund einer Fotokopie "meines" Titels einen am 11.1.06 beantragten PfÜB und stützt sich darauf, dass bei mir - also theorethisch in einem Geschäftszimmer des Gerichts- der Titel vorliegt.
PfüB wird zugestellt, kostet alles zusammen RA, AG und GV-Kollege ca. 86,-- €.
Schuldner dreht durch und steht abends bei mir, wir hätten doch Raten vereinbart.
Ich sehe das aber so, dass ich von Gl-Vertreterin einen Auftrag erhalten habe, den ich durchziehe. Ich habe Ratenzahlung vereinbart, da glaubhaft gemacht. Diese Ratenvereinbarung durch mich als "Bevollmächtigten"
oder "Beauftragten" des Gläubigers wirkt auch für diesen .
Der Pfüb hätte nicht bei Gericht und schon gar nicht ohne Vorlage des Original-Titels beantragt werden dürfen. Von mir hätte sie den Titel nicht zurück bekommen, wenn der Auftrag bei mir nicht zuvor zurück genommen worden wäre. Bitte um Feedback !!!!