Antrag des Vormunds auf Entlassung

  • Ich habe morgen einen recht schwierigen Termin, da es für mich in der Hinsicht der erste Fall ist.

    Eine minderjährige Mutter (jetzt 17 1/2 Jahre) hat im letzten Jahr ein Kind geboren, dieses ist jetzt 1/2 Jahr alt. Sie lebt mit dem Kindesvater zusammen, der seine Varterschaft beim JA anerkannt hat. Als Vormund wurde im Einvernehmen mit der KM ihre allein erziehende Mutter bestellt. Nach der Stellungnahme des JA war auch alles in bester Ordnung (damals).

    Jetzt kommt jedoch (ein halbes Jahr vor Ende der Vormundschaft) der Antrag des bestellten Vormundes, sie von der Vormundschaft zu entbinden.

    Ihre Tochter und speziell deren Freund würden ihre Hinweise und Vorschläge (das Mündel betreffend) nicht annnehmen. Sie lebten in den Tag hinein, ohne sich Sorgen um ihre finanziellen Verhältnisse zu machen. Es sei in der Wohnung der Kindeseltern sehr unsauber, der Hund uriniere auf den Fußboden. Sie befürchtet eine Infektion des Kindes, wenn dieses auf dem Boden dann mal rumkrabbelt. Der Freund der Tochter würde ihr auch den Zugang zum Mündel versperren und sie herablassend behandeln.

    Ich habe mir für morgen die Kindeseltern eingeladen, um mir deren Sicht anzuhören, weiß jedoch nicht so recht, was ist fragen sollte. Die werden mir sicher alles ganz anders schildern. Ich hoffe daher auf Anregungen, wie ich am besten vorgehen sollte.

    Eine Stellungnahme des JA zum Antrag habe ich bislang noch nicht.

  • Voraussetzung für eine Entlassung des VM auf eigenen Antrag gem. § 1889 Abs. 1 BGB ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes.
    § 1889 verweist insoweit auf § 1786 BGB. Ein TBM aus § 1786 BGB ist allerdings wohl nicht erfüllt.
    Ob das "Nichtgehormsam" der Mutter des Mündels ein wichtiger Grund iSd § 1889 BGB ist, ist wohl im Einzelfall zu entscheiden.
    Ob wegen eines halben Jahres bis zur Volljährigkeit der Mutter ein Wechsel des VM erfolgen kann und er insoweit zu einer Besserung der Zustände beitragen kann, wage ich nicht zu beurteilen.

  • Wäre aber vielleicht trotzdem garnicht schlecht, wenn das Jugendamt schon mal "einen Fuß in der Tür" hätte. Vielleicht ist in einem halben Jahr weitere Unterstützung oder gar § 1666 BGB fällig. Und ein fehlender oder erschwerter Zugang zum Mündel wäre für mich schon ein "wichtiger Grund".

    Ich würde die Eltern mit jedem einzelnen Vorwurf direkt konfrontieren. Kommt natürlich jetzt drauf an, wie konkret die von der Vormünderin vorgetragen wurden. "Am Samstag letzter Woche sollen Sie dem Vormund den Zutritt zum Kind verweigert haben, was ist denn da gewesen?" käme da natürlich besser als allgemeinere Aussagen ("nie darf ich zu dem Kind")

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich würde auf jeden Fall das JA um eine entsprechende Stellungnahme bitten. Aber das scheinst Du ja schon getan zu haben.


    Eine Stellungnahme des JA zum Antrag habe ich bislang noch nicht.



    Sofern konkrete Sachverhalte angesprochen werden können, würde ich dies auch so tun. Ich würde den Eltern auch sagen, dass das Jugendamt ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird und sich die Verhältnisse dort anschaut und das vom JA aus auch Hilfestellungen möglich sind. Ein Hinweis darauf, dass nach Erreichen der Volljährigkeit auch Massnahmen getroffen werden können, wenn das Kindeswohl als gefährdet eingestuft wird, würde ich auch in Betracht ziehen, wenn die Kindeseltern insoweit Desinteresse zeigen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • Ich habe nun die Stellungnahme des Jugendamtes.

    Aus dieser geht hervor, dass bereits seit Oktober 2006 (Geburt des Kindes war Ende September 2006) Differenzen zwischen Vormund und Kindeseltern bestehen und diverse Aussprachen bereits mit Vermittlung des JA durchgeführt wurden. Die Oma musste wohl schon zwei Mal überzeugt werden (seitens des JA), ihr Amt doch weiterzuführen.

    Als Fazit empfiehlt das JA die "Überleitung der Einzelvormundschaft in die Amtsvormundschaft". Wenn mir die Kindeseltern nicht überzeugend vortragen, dass sie sich sofort um 180 Grad drehen, werde ich entsprechend verfahren.

  • Wenn mir die Kindeseltern nicht überzeugend vortragen, dass sie sich sofort um 180 Grad drehen, werde ich entsprechend verfahren.



    So würde ich an Deiner Stelle auch verfahren. Mit der entsprechenden Stellungnahme des JA und der Empfehlung einer Amtsvormundschaft im Rücken kann morgen ja nichts schief gehen. :daumenrau

  • So schlimm war die Anhörung der Kindeseltern dann ja gar nicht.

    Ich hatte schon befürchtet, dass sie sich aufregen, dass die ganzen Vorwürfe ja gar nicht stimmen würden. Waren dann aber auch der Meinung, dass es nichts bringt, wenn die Oma länger das Amt als Vormund ausübt.

    Da fiel mir der entsprechende Beschluss recht leicht. :)

  • um solchen Dingen vorzubeugen, wehre ich mich vehement gegen die Bestellung eines Einzelvormundes.
    Ich lehne dieses Ansinnen regelmässig ab.Meist ist es ja die Mutter der mdj. Kindesmutter, die bestellt werden will , die auch ges. Vetreter der mdj. Mutter ist. Da sind Konflikte vorprogrammiert !
    Da diese Vormundschaft i.d.R. schon mit der Geburt des Kindes kraft Gesetzes eintritt, gibt es überhaupt keinen Grund für die bestellung des Einzelvormundes. Für mich jedenfalls nicht.

  • um solchen Dingen vorzubeugen, wehre ich mich vehement gegen die Bestellung eines Einzelvormundes.
    Ich lehne dieses Ansinnen regelmässig ab.Meist ist es ja die Mutter der mdj. Kindesmutter, die bestellt werden will , die auch ges. Vetreter der mdj. Mutter ist. Da sind Konflikte vorprogrammiert !
    Da diese Vormundschaft i.d.R. schon mit der Geburt des Kindes kraft Gesetzes eintritt, gibt es überhaupt keinen Grund für die bestellung des Einzelvormundes. Für mich jedenfalls nicht.




    Bei uns am Gericht wird auch nur ein Einzelvormund bestellt, wenn dieser geeignet ist (Einholung von Stellungnahme des JA und Auskünften aus BZR und Schuldnerregister) und dieser sich von selbst gemeldet hat bei Gericht. Ich denke, dass es bei der Mehrzahl auch keine Probleme gibt oder zumindest nicht so gravierende, dass der Vormund sein Amt niederlegen möchte.

    Aber wie lehnt man bei Geeignetheit einen Einzelvormund ab? Nach dem Gesetz hat eine natürliche Person doch Vorrang. :eek: :gruebel:

  • Ich kann cheyenne in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht zustimmen. Und zwar nicht nur deshalb nicht, weil § 1887 BGB den Wechsel von der Amtsvormundschaft zur Einzelvormundschaft ausdrücklich vorsieht, sondern auch deswegen nicht, weil in nicht wenigen Fällen durchaus zur Übernahme der Vormundschaft geeignete Verwandte vorhanden sind (Beispiel: nichteheliche Mutter stirbt, Vater hat kein Interesse, Kind wird in die intakte Familie des Bruders der Mutter aufgenommen; er und seine Ehefrau werden gemeinsame Vormünder). Außerdem steht der alleine sorgeberechtigten nichtehelichen Mutter sogar das Recht zu, einen Vormund durch Verfügung von Todes wegen zu benennen (§§ 1776 Abs.1, 1777 Abs.1, 3 BGB), was aber selbstverständlich nur zum Zuge kommt, wenn die elterliche Sorge nicht dem Vater zu übertragen ist (§ 1680 Abs.2 S.2 BGB).

    Das Bedürfnis, irgendwelchen Schwierigkeiten vorzubeugen, rechtfertigt es nicht, sich der Bestellung eines Einzelvormunds zu verweigern.

  • So, jetzt habe ich mal ein paar Fragen zu dem Thema:

    Ich habe diese Woche eine Anhörung.
    Sachverhalt: Kindesmutter (noch) 17, Vormund ist das Jugendamt. Eltern der Kindesmutter beantragen nunmehr, dass das Jugendamt als Vormund zu entlassen ist und sie selbst (hilfsweise benannte Dritte) als Vormund eingesetzt werden.
    Zwischen der Familie und dem Jugendamt bestehen erhebliche Schwierigkeiten. Kindesmutter war wohl eine Zeitlang in der Obhut des Jugendamtes und kam ein bißchen schwanger wieder heim. Die Eltern geben nun dem Jugendamt die Schuld. Alles andere könnt ihr Euch sicherlich denken. Schwierigkeiten noch und nöcher.

    So. Mein Anhörungstermin. Hat jemand Tips für mich, an was ich alles denken sollte?

    Ich werde die Eltern der Kindesmutter und auch die Kindesmutter getrennt voneinander befragen, a) warum das Jugendamt entlassen werden soll, b) warum die Großeltern des Kindes als Vormund geeignet sein sollen (es sind hier gegen die Eltern noch Verfahren anhängig, weil das Sorgerecht für das zweite Kind entzogen werden soll), c) ob dies auch der Wille der Kindesmutter ist (erscheint mir nämlich aus dem mir bisher bekannten Sachverhalt ein wenig fraglich), d) warum die genannten Dritten evtl. als Vormund geeignet wären.
    Hat jemand noch Vorschläge?

  • Wann wird Schnecke denn 18? ich glaube ich würde auch mal anklingen lassen, dass der Wechsel des Vormunds zu diesem Zeitpunkt ggf. nicht mehr wirklich sinnvoll ist, wennnicht erhebliche Diskrepanzen zwischen Mündel und Vormund auftauchen. Sie ist ja eh demnächst 18.

  • Mal sehen, vllt hilft es ja, wenn ich darauf hinweise, dass dann eine Menge Papierkram anliegen könnte (Vermögensverzeichnis, Schlussrechnung, Genehmigungen). Aber bei meinem Glück wird das keiner (die haben ein kleines Q[uerulanten]-Gen) :(

  • Ergebnisbezogen ist es eigentlich egal, wie Du entscheidest, weil der jeweils andere Teil dagegen Beschwerde einlegt und das Kind bis zur Entscheidung über die Beschwerde volljährig ist.

  • Bring das Schneckchen doch mal auf den Gedanken, sich für volljährig erklären zu lassen ;) . Vielleicht bis du dann dein Vormundschaftsverfahren los? :teufel:

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