Reisekosten

  • Hallo!

    Mich würde mal interessieren, ab wieviel Uhr es mir zugemutet werden kann, eine Dienstreise mir dem Zug zu machen.

    Hintergrund: Ich bin bald auf Lehrgang und da die Landeskasse ja pleite ist, gibt es ja im Normalfall nur die Zugfahrt. Der Zug fährt aber am Bahnhof ( da muss ich aber auch noch hinkommen) um 4.57 Uhr. Da schlaf ich noch!
    Ist das nicht ein Grund, dass ich mit dem Autochen fahren darf...?

    Vielen Dank und sonnige Grüße

  • In dem von Dir geschilderten Fall sollte die Anerkennung triftiger Gründe für die Benutzung des eigenen PKW kein Problem sein.
    Bei uns wird, je nach Einzelfall, in etwa ab 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr eine Zumutbarkeit gesetzt.

  • In dem von Dir geschilderten Fall sollte die Anerkennung triftiger Gründe für die Benutzung des eigenen PKW kein Problem sein.
    Bei uns wird, je nach Einzelfall, in etwa ab 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr eine Zumutbarkeit gesetzt.



    Hast Du ne Rechtsgrundlage dafür?



    Meines Wissens ist dies in den Verwaltungsvorschriften zu den Länder - Reisekostengesetzen Geregelt. So für Sachsen z.B. in der VwV SächsRKG:


    a)
    In der Regel ist es dem Dienstreisenden zuzumuten, die Dienstreise so anzutreten, dass die Wohnung/Unterkunft um 6 Uhr verlassen wird. Das gilt sowohl für die Hinreise als auch für die Rückreise.

    b)
    Grundsätzlich ist die Reise als zumutbar anzusehen, wenn der Geschäftsort bis 22 Uhr und der Dienst- oder Wohnort bis 24 Uhr erreicht werden.
    Ausnahmen sind möglich, über die jedoch nur im Einzelfall nach Lage der besonderen Verhältnisse entschieden werden kann. Dabei kann auch auf zwingende persönliche Gründe Rücksicht genommen werden. Das Fehlen einer Unterkunft wird insoweit nicht als ausreichender Grund angesehen werden können, da zur Vorbereitung einer Dienstreise gegebenenfalls auch die Zimmerbestellung gehört.

  • Das dürfte sich aus dem jeweiligen Landesreisekostengesetz und der wahrscheinlich dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift (ein Gesetz genügt ja bekanntlich nicht) ergeben. So gilt in unserem Bundesland: "...In der Regel ist es dem Dienstreisenden zuzumuten, die Dienstreise so anzutreten, dass die Wohnung/Unterkunft um 6.00 Uhr verlassen wird...." Mit dem Auto kann man immer fahren. Das mache ich auch immer. Die Kosten bekommt man aber nur für die billigste Zugfahrt erstattet. Aber ein Blick in das LRKG deines Bundeslandes hilft da weiter.

  • Grisu: Wer hat hier von wem geklaut? Ich behaupte: die Sachsen waren es! Das haben "Die Prinzen" schließlich schon zugegeben. Die Regelung in Sachsen ist identisch mit unerer.

  • In dem von Dir geschilderten Fall sollte die Anerkennung triftiger Gründe für die Benutzung des eigenen PKW kein Problem sein.
    Bei uns wird, je nach Einzelfall, in etwa ab 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr eine Zumutbarkeit gesetzt.



    Hast Du ne Rechtsgrundlage dafür?



    Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Reisekostengesetz (im Intranet auf der Seite der Abrechnungsstelle Weiden) zu Art. 3 BayRKG:

    Nr. 3.2 Satz 1: Grundsätzlich ist es zumutbar, eine Dienstreise ab 6:00 Uhr anzutreten oder die Rückreise am Tag der Beendigung des Dienstgeschäfts durchzuführen, wenn die Reise bis 23:00 Uhr beendet werden kann.

  • Grisu: Wer hat hier von wem geklaut? Ich behaupte: die Sachsen waren es! Das haben "Die Prinzen" schließlich schon zugegeben. Die Regelung in Sachsen ist identisch mit unerer.



    Da ich vor Dir gepostet habe, gehe ich mal kühn davon aus, dass Sachsen nicht geklaut hat ... :D

    Ich vermute mal, dass das überall ungefähr der selbe Summs ist.

  • Ich bin bald auf Lehrgang und da die Landeskasse ja pleite ist, gibt es ja im Normalfall nur die Zugfahrt. Der Zug fährt aber am Bahnhof ( da muss ich aber auch noch hinkommen) um 4.57 Uhr. Da schlaf ich noch!
    Ist das nicht ein Grund, dass ich mit dem Autochen fahren darf...?

    Vielen Dank und sonnige Grüße



    Das ist nicht unbedingt ein grund Auto zu fahren. Auch hierzu kann es Regelungen in einer VwV geben (ab 100 km, nur bei Überschreitung der Landesgrenzen etc.)

    Im Zweifelsfall hilt eine Vergleichsberechnung:

    Dienstreise muss einen Tag vorher begonnen werden (da 4:57 Uhr unzumutbar). Entsprechend fallen weitere Übernachtungskosten und ein erhöhtes Tagegeld an.

    Wann fährt der Zug zurück? Zumutbar? Oder Rückfahrt erst einen Tag später?

  • :koithema: , viel Spaß auf Deinem Lehrgang mit triftigen Gründen :D .



    Danke! Wird höchste Zeit. Ich buche so wild in Baan rum und hab nur ein Handbuch auf den Tisch geknallt bekommen. Na ja, wer lesen kann ist ja bekanntlich im Vorteil..;)



  • Manno! Hatte mich gerade auf eine Autofahrt gefreut. Ich denke aber, dass ein Reiseantritt einen Tag vorher durch die Übernachtungskosten teurer wären. Und wenn nicht, dann mache ich das halt und weine mich Sonntag-Abend im Hotel in den Schlaf:gemein:

  • Frag halt mal (telefonisch) bei der Reisenkostenabrechnungsstelle nach und lass Dir vorab (evtl. schriftlich) die Zusage geben, dass triftige Gründe für eine Fahrt mit dem eigenen PKW anerkannt werden und eine Anreise am Tag vorher nicht erforderlich ist, da die Kosten hierfür höer sind ... oder so ähnlich.

  • Frag halt mal (telefonisch) bei der Reisenkostenabrechnungsstelle nach und lass Dir vorab (evtl. schriftlich) die Zusage geben, dass triftige Gründe für eine Fahrt mit dem eigenen PKW anerkannt werden und eine Anreise am Tag vorher nicht erforderlich ist, da die Kosten hierfür höer sind ... oder so ähnlich.



    So wollte ich das auch machen. Ist ja schon schlimm genug, dass man sein Abendessen selbst zahlen muss. Obwohl: Wäre ein guter Zeitpunkt für eine Diät:ironie:


  • Manno! Hatte mich gerade auf eine Autofahrt gefreut. Ich denke aber, dass ein Reiseantritt einen Tag vorher durch die Übernachtungskosten teurer wären. Und wenn nicht, dann mache ich das halt und weine mich Sonntag-Abend im Hotel in den Schlaf:gemein:



    Vergiss bei der Vergleichsberechnung die Rückreise nicht; je nachdem wie weit der Tagungsort entfernt ist und wie die Bahnverbindungen dort hin sind, kannst Du nicht mehr "rechtzeitig" zurückreisen.

    Und schau auf alle Fälle in der Landes - VwV nach; so ist es möglich, dass Du ab einer bestimmten Entferung / Gehaltsgruppe 1. Klasse fahren darfst. Macht die Reise - im Vergleich zum Auto - ggf. teurer.


  • So wollte ich das auch machen. Ist ja schon schlimm genug, dass man sein Abendessen selbst zahlen muss. Obwohl: Wäre ein guter Zeitpunkt für eine Diät:ironie:



    Wenn Du früher anreisen "darfst", wird das aber beim Tagegeld berücksichtigt.

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