Verwertung von Kabeltrommeln pp.

  • Also Leute ich muß sagen dieses Forum ist ein Ort der Freude,
    ich habe bislang die Asservate auch immer selbst verwertet wenn der VU
    auf die Herausabe verzichtet hat (niederes Fußvolk Rpfl beim AG für Jugendstrafvollstreckung!)
    diese Arbeit bleibt mir zukünftig erspart
    Halleluja!!!

  • Ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Wenn ich Euch richtig verstanden habe, bin ich für Asservate (in Jugendsachen) nur zuständig, wenn sie durch rechtskräftiges Urteil eingezogen wurden.
    In meinem Fall hat sich der VU im Termin mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt. Der Staatsanwalt hat erklärt: "Ich ziehe die Sachen außergerichtlich ein."
    Ich habe die Sache daraufhin an die StA geschickt. Die Staatsanwältin schickt die Sache zurück mit folgendem Vermerk:
    " Wir befinden uns nicht im selbstständigen Verfahren nach § 440ff StPO. Nr. 180 RiStBV ist daher nicht einschlägig. Die Verwertung der Asservate gehört zur Vollstreckung, die in Jugendverfahren dem AG obliegt."
    Habe ich da jetzt was falsch verstanden? Falls nicht, wie begründe ich meine Unzuständigkeit?

  • Du hast alles richtig verstanden, die Staatsanwältin aber nicht. Vollstreckt wird das Urteil, vgl. § 451 I StPO. Zu vollstrecken wäre auch eine rechtskräftige Entscheidung gem. § 441 StPO. Die liegt hier nicht vor.
    Hier hat die Staatsanwältin die außergerichtliche Einziehung erklärt. Diese muss sie dann aber auch umsetzen. Das AG ist nicht Hilfsbehörde der StA. Beim nächsten Mal schickt sie Dir nach Abschluss der Ermittlungen noch die Akte zur Fertigung der Anklageschrift.

  • Nach welcher Vorschrift erfolgt denn die außegerichtliche Einziehung in meinem Fall? Ich konnte bisher nichts dazu finden. Evt. könnte man die Zuständigkeitsfrage dann ja auch mit einer Entscheidung belegen. Ein anderer Staatswalt derselben Behörde hatte kein Problem damit, dass ich ihm die Sachen zuschicke. Bisher habe meine Vorgänger wohl auch immer die Verwertung selbst durchgeführt.

  • Hallo an alle!
    Ich muss den Strang doch nochmal hochholen. Irgendwie ist das hier ein bisschen blöd!

    Also: Urteil des Amtsgericht X mit StA X.
    Die Vollstreckung ist hierher abgegeben worden, da er hier im Maßregelvollzug sitzt.
    Jetzt hat der Anwalt des Verurteilten an die Herausgabe des Asservates, einer Jacke, gebeten.
    Er hat das Schreiben an die StA X addressiert, diese hat es an das AG X gesendet und dieses schickt es mir jetzt "zuständigskeitshalber" - ähm... ? Soweit ich weiß, habe ich das Asservat hier auch nicht.

    Und soweit ich weiß, ist die StA zuständig und wenn die nicht, dann doch das AG, das verhandelt hat? Wie soll ich denn was rausgeben, wenn ich das nichtmal hier habe? Ich bin nur für die Vollstreckung der Maßregel auf dem Plan...

    War schon versucht, die Akten zurückzuschicken unter dem Hinweis der Zuständigkeit und dass ich hier gar kein Asservat habe.

    Weiß jemand Rat oder ist jemandem etwas anderes bekannt?

    LG
    HiHoSa

  • Also sofern die Jacke nicht eingezogen wurde im Urteil, hat der Staatsanwalt über die Rückgabe zu entscheiden (75 RiStBV).

    Aus der Akte sollte sich eigentlich auch ergeben, wo sich die Jacke befindet. Entweder so ein Beschlagnahme-Protokoll der Polizei oder ein Asservatenverzeichnis der StA oder sonstiges?

  • Ich habe nur ein Protokoll zur Sicherstellung gefunden, weitere Beschlüsse oder Beschlagnahmen oder sowas sind nicht ergangen und im Urteil ist auch nichts zur Einziehung zu finden... Aber komisch ist auch, dass ich in den gesamten Akten keine Aufforderung zur Herausgabe finde - das müsste es ja eigentlich geben, wenn der Verteidiger daran erinnert.

    Alles komisch. Aber wenn es im Urteil keine Einziehung gibt, dann muss ich die Akten ja an die StA zurückschicken.

  • Ja, zurückschicken mit dem Hinweis auf das Sicherstellungsprotokoll Bl. X m.d.B. u.w.V. in dortiger Zuständigkeit, da keine Einziehung im Urteil (der StA soll dann eben die Polizei anschreiben, dass sie die Jacke rausgeben dürfen und an den RA, dass der Kontakt mit der Polizei aufnehmen soll bzw. was eben sonst mit der Jacke geschehen soll)

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