Organisationshaft

  • Bei der Orga-Haft handelt es sich ja auch um einen Dauerbrenner, der immer wieder für Diskussionen sorgt. Deshalb wollte ich mich mal erkundigen, wie das bei euch so läuft. Also bei uns fallen schon schnell mal 6-7 Wochen Orga-Haft an, bevor die Akte überhaupt zum Rpfl bei der StA kommt... (wg Kostenfestsetzung und ähnlichem)

    Interessant ist vor allem, dass sich das BVerfG kürzlich zu diesem Thema geäußert hat (http://www.bverfg.de/entscheidungen…2bvr101901.html) und gerügt hat, dass 3 Wochen Orga-Haft bedenklich viel sind.

  • Hui ... das ist aber eine wirklich lange Org.Haftzeit. :eek: Das habe ich hier noch nicht gesehen. Unsere Gerichte sind auch ganz gut dahingehend geimpft, dass bei verhängten Massregeln immer eine eilige Übersendung der Akten geboten ist. Da haben Kostensachen und dergleichen hinten an zu stehen.

    Die Akte wird hier dann auch als Eiltvorgang dem Rpfl. vorgelegt, und dann geht sofort das telfonieren mit JVA und Massregelanstalt los. In der Regel dauert die Organisationshaft nicht länger als 7 Tage. Ausnahmen kommen natürlich mal vor, diese sind dann aber meisst durch fehlende Massregel Plätze in der antsprechenden Anstalt bedingt.

  • Bei euch läufts dann ja ziemlich ideal und vorbildlich. Hier sind wir noch dabei, die Gerichte dahingehend zu sensibilisieren. Dass die Kosten da warten müssen, sollte ja eigentlich auch selbstverständlich sein...

    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich das bei uns auch ändern wird, wenn dich die angesprochene Entscheidung erstmal rumgesprochen hat.

  • Bei uns läufts eigentlich auch so wie beim Vollstrecker. Manchmal wird hier die Maßregel aber auch schon aus der Handakte heraus eingeleitet (bzw. nach freiem Platz gesucht), wenn das Urteil z.B. gleich rk. wird. Der im Termin anwesende Staatsanwalt legt dann dem Rechtspfleger die Handakte mit dem Vermerk der Rechtskraft vor. Das hat sich bisher eigentlich als sehr gut erwiesen, da man dann schon vor den Akten einen Aufnahmetermin sicher hat und die Zeitersparnis ist nicht unbeachtlich.

  • Oh man!!! hab keine Ahnung wie das bei uns läuft da werden so gut wie keine Maßregeln im Urteil verhängt bin schon über 1 Jahr auf meinem Posten und hatte so was noch nie (man Bedenke ich bin beim Ag nicht auf der StA)
    Bin aber jetzt schon mal für die Problematik sensibilisert falls mal was kommt!

  • Also da habt Ihr das wirklich gut getroffen. Bei uns kommt auch die Handakte als "EILT-Sache" zum Rechtspfleger. Sobald der Urteilstenor mit Rechtskraftvermerk da ist, geht ein vorläufiges Aufnahmeersuchen ans ZKH und eine Abschrift an die JVA. Org-Haftzeiten von knapp drei Monaten sind da aber trotzdem leider keine Seltenheit.

  • Zitat von Gwynne

    Org-Haftzeiten von knapp drei Monaten sind da aber trotzdem leider keine Seltenheit.

    Wie ich das bei meiner STA hier mitbekomme, kann das wohl auch mal bis 3 Monate dauern.
    Was mich mal interessieren würde wäre,
    mir wurde gesagt, man darf die 3 Monate als maximale Zeitspanne für die O-Haft sehen.
    Was passiert aber mit einem VU, für den man keine Stelle findet?:eek:

    Muß man den wirklich rauslassen, wenn es mal nicht schnell genug geht bzw. kann man da den Richter ersuchen eine andere Reihenfolge für die Vollstreckung festzulegen?
    Ich meine anders, wie es wohl auch in der Reechtsprechung zu finden ist, dass man den VU nach ~3 Monaten "verzweifelter" Suche nach einem psychiatischen Krankenhaus aus der O-Haft auf freine Fuss entlassen muss, kann ja auch nicht ganz so gewollt sein, oder?:gruebel:

  • Hier waren es immer ca. 2 Monate bis in die Aufnahme. Manchmal mehr! Ducrh Zusicherungen der Anstalt konnte der sonst notwendige Bericht ans JuMi vermieden werden

  • @ Hieko

    Die 3-Monatsfrist ist " nur " eine Richtschnur. In dem Beschluß des BVerfG steht dies auch so drin. Die tatsächliche Dauer der Org.Haft richtet sich nach dem jeweils vorliegenden Fall und kann dementsprechend auch länger als 3 Monate dauern (dies sollte jedoch die Ausnahme sein). Ich handhabe das so, dass wenn ich bemerke an die "Grenze" der 3 Monatsfrist zu kommen, ich einen kurzen Bericht an an des Nds. Ministerium für Frauen und Soziales fertige und diese sich dann um einen zeitnahen Platz bemühen. Bisher hat es so immer geklappt.

  • Zitat von Olli


    Ich handhabe das so, dass wenn ich bemerke an die "Grenze" der 3 Monatsfrist zu kommen, ich einen kurzen Bericht an an des Nds. Ministerium für Frauen und Soziales fertige und diese sich dann um einen zeitnahen Platz bemühen. Bisher hat es so immer geklappt.

    @olli
    :)
    Hi, es ist dann aber doch auch so, dass das Nds. Ministerium für Frauen und Soziales Plätze ausserhalb von Niedersachsen sucht, oder?

    Das mit der Richtschnur über 3 Monate habe ich nicht gewußt, da ich hier eine Beschluss vom OLG Celle vorliegen habe, welcher sagt:

    >Damit hat das Verfassungsgericht die Organisationshaft zwar als "regelwidrig", aber eben doch als existent anerkannt und damit die gängige Praxis der Rechtssprechung, den Vollstreckungsbehörden eine "Organisationsfrist" für die Beschaffung eines Unterbringungsplatzes von BIS ZU 3 MONATEN einzuräumen, jedenfalls indirekt bestätigt.<

    Werde mir nächste Woche nochmal die Entscheidung des BVerfG "antun"!

    Persönlich finde ich es auch total unmöglich wenn es anders wäre, als nur ein Ansatz um den VU baldmöglich irgendwo unterzubringen!:hetti:

  • Ach man, da oben ist ja der Link zu der Entscheidung des BVerfG :behaemmer

    Sorry und danke Lex specialis

    hätte mal wieder oben anfangen sollen zu lesen!!!:daemlich

  • dass in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern kurze, minimale Organisationshaftzeiten auflaufen, liegt auch daran, dass der Verurteilten überstellt werden können und die Entziehungsanstalt bzw. pychiatrischen krankenhäuser dasnn das Problem mit der Unterbringung haben.

  • Ach, bei uns dauert das schon mal bis zu drei Monaten. Dann müssen wir sie rausschmeißen, wenn wir sie nicht in das Krankenhaus des Maßregelvollzugs überführen können. Hatte einen, der saß seit dem 12.04.06 in O-Haft. Am 11.07.06 hätte ich ihn entlassen müssen. Erst am 05.07.06 hat sich der Leiter der Maßregel bereit erklärt ihn zu übernehmen.

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