Leistungen an Insolvenzgläubiger

  • Arbeite seit kurzem beim Insolvenzverwalter und habe hier folgendes Problem
    (was jetzt hier schon des öfteren vorgekommen ist):

    Einer meiner Insolvenzschuldner hat bereits vor Insolvenzeröffnung seinen PKW bei einem nahmenhaften Kreditinstitut finanziert und auch schon vor Insolvenzeröffnung brav seine Raten gezahlt. Diese konnte der Schuldner dann irgendwann nicht mehr bezahlen.

    Seit Insolvenzeröffnung bezahlt nun der Sohn des Schuldners die fälligen Raten weiter.

    Das Insolvenzverfahren dient ja dazu die Insolvenzgläubiger des Schuldners gemeineschaftlich zu befriedigen.

    Die Bank weigert sich den Darlehensvertrag auf den Sohn des Schuldners umzuschreiben. Allerdings hat die Bank die noch offenstehende Forderung aus dem Darlehensvertrag nun zur Insolvenztabelle angemeldet, darüberhinaus besteht auch noch eine Lohnabtretung des Schuldners an die Bank. (Der Schuldner geht derzeit keiner regelmäßigen Beschäftigung nach).

    Hat jemand einen Lösungsvorschlag wie man dieses Verhalten am geschicktesten unterbinden könnte.
    Meiner Meinung nach stellt dieses Verhalten eine Benachteiligung der übrigen Insolvenzgläubiger dar.

    Ihr Spezailisten lasst mal was von euch hören! :)

  • Ich kenne durchaus Banken, die bei der Umschreibung der Finanzierung auf den Verwandten mitmachen - schon weil das wohl weniger Verwaltungsaufwand macht als die Verwertung.

    Zickt die Bank, kann der IV das Fahrzeug ja an den Sohn verkaufen, § 166 I InsO. Ist bei Restwert < Finanzierungsrest sogar günstiger für den Sohn.

  • Die Bank hat sich doch das Auto bestimmt sicherungsübereignen lassen. Ansonsten wäre die doch klotzdoof....

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Die Bank hat sich doch das Auto bestimmt sicherungsübereignen lassen. Ansonsten wäre die doch klotzdoof....



    Nicht, dass es nicht auch klotzdoofe Menschen/Banken gibt, aber in meinem obigen posting (und wohl auch in den anderen) ist ein Absonderungsrecht zugunsten der finanzierenden Bank durchaus unterstellt.

  • Die Bank hat sich doch das Auto bestimmt sicherungsübereignen lassen. Ansonsten wäre die doch klotzdoof....



    Nicht, dass es nicht auch klotzdoofe Menschen/Banken gibt, aber in meinem obigen posting (und wohl auch in den anderen) ist ein Absonderungsrecht zugunsten der finanzierenden Bank durchaus unterstellt.



    :oops: Bin ich wohl klotzdoof gewesen ... :oops:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Nun, ob der PKW unpfändbar ist (sein soll) oder Absonderungsrecht besteht, dazu ist nichts vorgetragen.
    Bei IK Verfahren verweise ich gerne auf einfache Verwertung § 314 I hin.
    Erledigt manche Fälle ganz einfach.

    Warum die Bank nicht mitspielt wundert mich allerdings. Zum Schluss Insoverfahren ist Auto weg, Quote auf Forderung und am Ende RSB. Seltsames Verhalten.

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