Insolvenz, Erbengemeinschaft

  • Mal ne Praktikerfrage an alle Experten:

    Es gibt eine Wohnung, die im Eigentum einer Erbengemeinschaft ( vier Personen) steht. Ein Mitglied der ERbengmeinschaft hat einen Anteilt an der Wohnung von 8,3 %. Eine Auseinandersetzng hat nie stattgefunden.
    Numehr hat das Mitgleid mit dem ANteil von 8,3 % Regelinso beantragt, da er völlig verschuldet ist.
    AG hat Insovermerk in das Grundbuch eingetragen.

    Der Insoverwalter hat nun die Erbengemeinschaft angeschrieben und gefragt, ob der 8,3 % Anteil von den restlichen Eigentümern abgekauft werden soll, ansonsten verlangt er Auseinandersetzung bzw. die ZV.
    Gleichzeitig hat er restlichen Eigentümer der Erbengemeinschaft aufgefordert ein Wertgutachten vorzulegen. Die Erbengemeinschaft hat allerdings keine Wertgutachten. Nun die PReisfrage, wer muss denn ein Wertgutachten erstellen lassen und letztendlich bezahlen? Denke mal der Insoverwalter, da er doch Auseinandersetzung verlangt und letztlich Geld haben will oder? Hat jemand eine Ahnung was so ein Wertgutachten kostet ca?

    Wäre für eine Antwort dankbar.

  • Der Preis für die Begutachtung richtet sich bei Privatgutachten nach dem Schätzwert, da hier nach HOAI abgerechnet wird.
    Innerhalb gerichtlicher Verfahren nach JVEG nach dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit und da sind 1.500,00 EUR oder mehr nicht so ungewöhnlich. Für eine normale WE dürfte der Betrag in etwa stimmen.

  • Sollte die Teilungsversteigerung beantragt werden trägt der Insolvenzverwalter (sprich die Masse) die Kosten für das Gutachten. Ein Gutachten kostet ca. 1000,-- Euro bis 3000,-- Euro. Ist abhängig vom Aufwand für den Gutachten.
    Bei 8,3% glaub ich aber nicht, dass er die Teilungsversteigerung beantragen wird.

  • Eine Rechtspflicht zur Vorlage eines Wertgutachtens besteht m.E. für keinen der Beteiligten. Wenn keine Einigung über den Kauf des schuldnerischen Anteils durch die Miterben erfolgt, findet die Auseinandersetzung über eine Teilungsversteigerung statt und im Rahmen des Versteigerungsverfahrens gibt es dann ein Gutachten.

    Da es im Interesse der Miterben liegen dürfte, eine Teilungsversteigerung zu vermeiden, wäre es u.U. sinnvoll, wenn sie ein Gutachten einholen, denn für eine außergerichtliche Einigung würde ich als IV aus Haftungsgesichtspunkten auch irgendeinen konkreteren Anhaltspunkt für den Immobilienwert wollen. Ich habe in so einem Fall auch schon mal den anderen Teilhabern angeboten, dass ich einen Teil der Gutachterkosten (notfalls aus dem Erlösanteil) übernehme.

    Die Kosten eines Gutachtens können sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Gutachter und Umfang. Hier kann man u.U. auch verhandeln (z.B. nur Kurzgutachten). Vielleicht findet sich auch eine Bank, die eine kostenlose Bewertung im Hinblick auf eine Finanzierung vornimmt.

  • Die restlichen Mitglieder de ERbengmeinschaft wollen ja den Anteil abkaufen und wollen diese dem Inoverwalter mitteilen. PRoblem ist ja nur dass er verlangt, dass eine Wertgutachten vorgelegt wird. Kann Insoverwalter wirklich fordenr, dass Erbengemeinschaft auf ihre Kosten ein Gutachten erstellt?

    Es handelt sich um eine Eigentumswohnung. Wert vermutlich um die 70.000 €. Der Anteil von 8,3 % ist somit ja eher sehr gering.

  • Genau, Verhandlungssache des IV und der Erbengemeinschaft. Irgendwelche Pflichten, ein Wertgutachten vorzulegen, einzuholen o.ä. gibt es eigentlich nicht.

    Soll die Erbengemeinschaft doch ein Angebot machen und der IV sich die freihändige Veräusserung des Anteils an der Wohnung von der GlVs genehmigen lassen.

    Evtl. will das Insolvenzgericht entsprechende Nachweise vom IV? Würde mir spontan noch dazu einfallen.

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