Hallo,
habe folgenden Fall:
Wir haben eine Lohnpfändung für einen Gläubiger beim Schuldner ausgebracht (§ 850 f Abs. 2 ZPO); für zwei weitere Gläubiger wurden Abtretungen -im Datum nach der Pfändung- beim Drittschuldner vorgelegt.
Nun wurden Raten vereinbart in den 3 Sachen.
Die Lohnpfändung wurde ruhend gestellt; was passiert mit den zur Vorlage
gebrachten Abtretungen, wenn weitere Gläubiger Pfändungszugriffe auf
die Lohnforderungen des Schuldners nehmen.
Können Abtretungen "ruhen"? Der Drittschuldner weiß ja jetzt, daß Abtretungen vorliegen und zu welchem Rang.
Der Rang der Pfändung bleibt ja erhalten, was wie ist das mit den Ab-
tretungen?
Könnte mir jemand weiterhelfen?
Gruß Uffi