Hallo,
und schon wieder eine Frage:
Pfändungssache gegen Schuldner läuft seit einigen Jahren;
EV nachbessern lassen und nach 903 wiederholt abnehmen
lassen.
Aus der Vergangenheit ist dem Gläubiger bekannt, daß Sch.
als Handeslvertreter für eine Vers.Gesellschaft tätig war;
dann verbrachte er einige Jahre in der JVA. Daraufhin wurde
sein Gewerbe abgemeldet.
Nun hatte seine Ehefrau die Handelsvertretung geführt. Es
liegen uns hier Vers.Verträge, wobei Sie als Vermittlerin auf-
getreten ist, vor.
Das Gewerbe der Ehefrau war aber niemals bei der Stadtver-
waltung angemeldet.
Jetzt haben wir in Erfahrung gebracht -dies war bis zum heutigen
Zeitpunkt nur eine Vermutung-, daß der Schuldner tatsächlich
noch für diese Vers.Gesellschaft -ggf. unter dem Deckmantel seiner
Ehefrau- Verträge abschließt und Kundenkorrespondenzen führt.
Diese Information haben wir aus einer Pfändungssache, die mit die-
sem Schuldner nichts zu tun hat. Die Forderung, um die es das ging,
hätte möglicherweise von der Hausratsversicherung des Schuldners
übernommen werden sollen.
Nun erhielten wir einen Anruf des erstgenannten Schuldners, daß
er von der Vers. ... anrufe und daß der Schaden ggf. reguliert werde.
Wir sollen ihm noch ein FAX schicken. Ich vergleiche nun Namen und
FAX-Nr. und stelle fest, daß es sich um den erstgenannten Schuldner
handelt. Jetzt führe ich Korrespondenz mit dem Schuldner.
Frage: Kann ich den Sachverhalt aus der Sache, mit dem der Schuldner
direkt nichts zu tun hat, in das Pfändungs-Verfahren des Sch. einbringen
und 903 beantragen?
In Franken würden wir die Bezeichnung "Der ist ja dümmer als die Nacht dunkel" benutzen.
Gruß Uffi