Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine kleines Problem. Mir liegt hier ein Akte vor, die durch eine andere Staatsanwaltschaft gem. §460 StPO einbezogen wurde und die Vollstreckung somit übernommen hat (§8 II StVollO ist erfolgt). In meiner Sache war gem. §74 StGB ein Mofa eingezogen worden, wobei die Vollstreckung noch nicht erfolgt ist. Nunmehr weigert sich die andere StA die Einziehung als Nebenfolge zu vollstrecken, obwohl explizit im Gesamtstrafenbeschluss aufrechterhalten.
Wie seht Ihr das -> welche StA ist zuständig?
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