Vollstreckung Nebenfolgen

  • Hallo zusammen,

    ich hätte da mal eine kleines Problem. Mir liegt hier ein Akte vor, die durch eine andere Staatsanwaltschaft gem. §460 StPO einbezogen wurde und die Vollstreckung somit übernommen hat (§8 II StVollO ist erfolgt). In meiner Sache war gem. §74 StGB ein Mofa eingezogen worden, wobei die Vollstreckung noch nicht erfolgt ist. Nunmehr weigert sich die andere StA die Einziehung als Nebenfolge zu vollstrecken, obwohl explizit im Gesamtstrafenbeschluss aufrechterhalten.

    Wie seht Ihr das -> welche StA ist zuständig?

  • Na, da die Vollstreckung übernommen wurde, ist grundsätzlich die übernehmende StA zuständig (es sei denn, du hast die Sache an uns abgegeben, ich will den Kollegen hier ja keine Arbeit aufhalsen ;) )

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!