Mahnbescheid auf tschechisch?

  • Hallo,

    hat jemand den Vordruck für den Mahnbescheid in tschechischer Sprache?

    Gemäß ZRHO kann ich den MB nach Prag ja mit internationalem EgR zustellen. Der Empfänger ist aber Tscheche und versteht kein deutsch. Daher habe ich den Vordruck auf tschechisch zu verwenden, oder?!?!

  • Einen MB-Vordruck in tschechischer Sprache gibt es m. E. nicht, sondern der erlassene (deutsche) MB muss ggf. übersetzt werden.

    Mit der Kostenrechnung (0,5 Gebühr + Prüfgebühr i. H. v. 20,00 € + Vorschuss für Übersetzungskosten i. H. v. 100,00 €) erhält der Antragsteller einen entsprechenden Hinweis:
    „Bei folgenden Ländern (B, GR, E, F, I, IRL, L, NL, A, P, SF, S, GB) ist zu beachten: Nach der neuen Verordnung des Rates der EG vom 29.05.2000 (Art. 8) ist eine Übersetzung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Wenn Sie keine Übersetzung des Mahnbescheids wünschen, überweisen Sie bitte den Vorschuss nicht mit.
    Es wird darauf hingewiesen, dass die Empfangsstelle den Empfänger in Kenntnis setzt, dass dieser die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks verweigern darf, wenn dieses in einer anderen als den folgenden Sprachen abgefasst ist: Der Amtssprache des Empfangsmitgliedstaats oder, wenn es im Empfangsmitgliedstaat mehrere Amtssprachen gibt, der Amtssprache oder eine der Amtssprachen des Ortes, an dem die Zustellung erfolgen soll, oder einer Sprache des Übermittlungsmitgliedsstaats, die der Empfänger versteht.

    Auf ein höheres Kostenrisiko, längere Bearbeitungszeiten, falls nachträglich eine Übersetzung wegen der Annahmeverweigerung erforderlich wird und das mögliche Erfordernis von Übersetzungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird hingewiesen.

    Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29.05.2000 über die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke in den Europäischen Mitgliedstaaten, fallen für die Zustellung in den einzelnen Staaten zusätzliche Kosten an.“

    Kann natürlich auch sein, dass mein Wissensstand längst überholt ist (:() von daher bitte nicht festnageln. :nixweiss:

  • also ich musste den tschechischen übersetzen lassen, weil es eben keinen Vordruck gibt. Kosten hab ich nicht im Kopf - Akte ist im Büro und ich nicht -
    Das schöne ist, dass die Zustellung dort per Übergabe im Gericht stattfindet und das wohl so beeindruckend ist, dass die Hauptforderung sofort bez. wurde ;)
    Kosten nicht :(

  • also ich musste den tschechischen übersetzen lassen, weil es eben keinen Vordruck gibt.

    Puh... bin ich froh, das deckt sich ja mit meiner Aussage. ;) War mir nämlich nicht ganz sicher, ob das immer noch so ist.

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