• Ob eine Verpflichtung besteht, kann ich jetzt nicht genau beantworten, aber bevor wir solche Erwägungen angestellt haben, haben wir an meinem alten Gericht erst mal alle Mitarbeiter des Gerichts als Übersetzer in Betracht gezogen. Es gab dort sogar eine Liste von Mitarbeitern, die eine Fremdsprache beherrschten. In den meisten Fällen hat sich eine Dolmetscherbestellung dann erübrigt. Gibt´s bei euch vielleicht türkische/stämmige Mitarbeiter?

  • Ob eine Verpflichtung besteht, kann ich jetzt nicht genau beantworten, aber bevor wir solche Erwägungen angestellt haben, haben wir an meinem alten Gericht erst mal alle Mitarbeiter des Gerichts als Übersetzer in Betracht gezogen. Es gab dort sogar eine Liste von Mitarbeitern, die eine Fremdsprache beherrschten. In den meisten Fällen hat sich eine Dolmetscherbestellung dann erübrigt. Gibt´s bei euch vielleicht türkische/stämmige Mitarbeiter?



    Nein, leider nicht.

  • Beitrag von hego und nachfolgender Hinweisbeitrag gelöscht.
    Auf Ausländer diskriminierende Beiträge verzichten wir gerne!

    13
    (Mod.)

  • Ich habe demnächst Prüfungstermin. Schuldner spricht nur türkisch und ist nicht vertreten. Ist man hier verpflichtet einen Dolmetscher zu bestellen?


    Ja, allerdings ist man das. Und irgendein Miarbeiter, der türkische Großeltern hat, reicht da auch nicht. Und ja, zur Not wird der Dolmetscher auch aus der Landeskasse zu zahlen sein, wie in jedem gewöhnlichen Rechtstreit auch. Der Schuldner sollte doch wohl wenigstens verstehen, was in dem Schlusstermin besprochen wird! Also, heute seid Ihr echt mies drauf.:mad:

  • Ja, allerdings ist man das. Und irgendein Miarbeiter, der türkische Großeltern hat, reicht da auch nicht. Und ja, zur Not wird der Dolmetscher auch aus der Landeskasse zu zahlen sein, wie in jedem gewöhnlichen Rechtstreit auch. Der Schuldner sollte doch wohl wenigstens verstehen, was in dem Schlusstermin besprochen wird! Also, heute seid Ihr echt mies drauf.:mad:



    Ich bin doch nicht mies drauf ;) , so kurz vor dem langen Wochenende. :D
    Der Ehemann der Schuldnerin hat danach einen Termin und ich hatte vor ihn übersetzen zu lassen. Mir geht es letztendlich nur darum dem Schuldner nicht irgendeinen Beschwerdegrund zu geben.

  • Also, heute seid Ihr echt mies drauf.:mad:



    Ich glaube nicht, dass "wir" heute mies drauf sind. Wir müssen ja nur alle Seiten abchecken (Schuldner und Beschwerderecht - von rainer mdvz schon angesprochen -, Interessen der Landeskasse - BeZis verteilen gerne ellenlange Rüffel, wenn man mal Kosten verursacht, die nach Meinung des BeZis nicht sein mussten ...)
    Dafür haben wir doch das Forum ... oder nicht? :cool:

  • @ Rainer: Wird der Schuldner denn kommen ? Bei uns kommt ja nie jemand zum Termin ... oder gehts um eine vbuH ? Da wäre jetzt mal meine Frage: Wenn ich wüsste, dass der Schuldner kein deutsch spricht, wäre ich dann verpflichtet, ihm das Hinweisschreiben in "seiner" Sprache zu schicken ??

  • @ Rainer: Wird der Schuldner denn kommen ? Bei uns kommt ja nie jemand zum Termin ... oder gehts um eine vbuH ? Da wäre jetzt mal meine Frage: Wenn ich wüsste, dass der Schuldner kein deutsch spricht, wäre ich dann verpflichtet, ihm das Hinweisschreiben in "seiner" Sprache zu schicken ??



    Ich denke schon, dass erkommt, da eine Forderung aus vubH angemeldet worden ist. Hinweisschreiben in seiner Sprache? :gruebel: Kann ich mir nicht vorstellen, dass man verpflichtet ist die Belehrung in der jeweiligen Muttersprache mitzuschicken.

  • @ Rainer: Wird der Schuldner denn kommen ? Bei uns kommt ja nie jemand zum Termin ... oder gehts um eine vbuH ? Da wäre jetzt mal meine Frage: Wenn ich wüsste, dass der Schuldner kein deutsch spricht, wäre ich dann verpflichtet, ihm das Hinweisschreiben in "seiner" Sprache zu schicken ??



    Amtssprache ist ja nunmal deutsch. Und wo wäre dann das Ende? Jeden Beschluß / jede RM-Belehrung übersetzen?
    Nee, das kann nich richtig sein.

  • Aber jetzt hab ich endlich was gefunden. :yes:

    Ist der Schuldner Ausländer und des Deutschen nicht mächtig, ist bereits im Eröffnungsverfahren bei seiner Anhörung ein Dolmetscher zuzuziehen. Der Richter hat keinen Dolmetscher hinzugezogen, beschwert oder irgendwie dazu geäußert hat sich der Schuldner auch nicht, also werde ich den Termin ganz normal durchziehen und auf die Kenntnisse des Ehemannes vertrauen.:D

  • Ja okay, aber wenn du davon ausgehst, dass er der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, um dem Termin folgen zu können, dann dürfte er doch auch das Hinweisschreiben nicht verstanden haben. Darum kommt er nicht und ==> § 302 InsO ...

    Also, ich verschicke weder anderssprachige Hinweisschreiben noch bestelle ich Dolmetscher für die Termine. Aber auch nur, weil ich mir diesbezüglich (bis zu deinem Threadstart) noch keine Gedanken darüber gemacht habe und ich auch noch nie im Termin saß mit einem Schuldner der mich augenscheinlich nicht versteht. Wenn man aber - schon vor dem Termin - über die Bestellung eines Dolmetschers nachdenkt, müsste man sich doch vorher auch Gedanken über die "Einladung" zum Termin gemacht haben, oder ?

    Was macht ihr, wenn ein ausländischer Mitbürger zur Antragstellung bei euch erscheint und kein Wort Deutsch spricht ?

  • Amtssprache ist ja nunmal deutsch. Und wo wäre dann das Ende? Jeden Beschluß / jede RM-Belehrung übersetzen?
    Nee, das kann nich richtig sein.



    Denke ich auch. In Strafsachen haben wir hier aber z.B. jede Belehrung in allen "gängigen" Fremdsprachen zur Verfügung ...

    Vielleicht vertüddel ich ja auch nur was ...

  • [quote=CCM;137577Amtssprache ist ja nunmal deutsch. Und wo wäre dann das Ende? Jeden Beschluß / jede RM-Belehrung übersetzen?
    Nee, das kann nich richtig sein.[/quote]

    Denke ich auch. In Strafsachen haben wir hier aber z.B. jede Belehrung in allen "gängigen" Fremdsprachen zur Verfügung ...

    Vielleicht vertüddel ich ja auch nur was ...



    Wäre vielleicht als "Service" ja auch gar keine so schlechte Idee. Aber daraus eine Pflicht herleiten zu wollen, ginge m.E. dann doch etwas zu weit.

  • Oje .. da war ja was ! Als Norddeutsche versteh ich dich ja dann gar nicht. Muss ich mir also einen Dolmetscher mitbringen ... *duckundganzschnellweg*

    Das war ganz gemein, ich weiß ...

  • Oje .. da war ja was ! Als Norddeutsche versteh ich dich ja dann gar nicht. Muss ich mir also einen Dolmetscher mitbringen ... *duckundganzschnellweg*

    Das war ganz gemein, ich weiß ...



    Hatt ich neulich auch, aber am Telefon (also nix mit Händen und Füßen;) ). Der Pfarrkirchner Dialekt schien ein ganz scharfer zu sein.

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