Hallo,
ich hab hier mal zwei wichtige Fragen.
1. Wie sind die Voraussetzungen für die stationäre Zwangsbehandlung nach dem BGH-Urteil vom 01. Februar 2006 zu sehen.
Unterbringung nach § 1906 BGB und?
2. Ist es für eine Zwangsbehandlung notwendig dass der Betreute Einwilligungsunfähig ist?
Es würde mir wirklich sehr weiterhelfen, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.
Danke im voraus!