Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister?

  • Hallo!
    Ich bin zur Zeit in der Ausbildung zur Rechtspflegerin und muss ein Referat zur Auswirkung der Testamentsvollstreckung bei der Fortführung des Handelsgeschäfts eines Einzelkaufmanns halten.
    Hab jetzt in verschiedenen Büchern etc. gelesen, dass es streitig ist, ob ein Testamentsvollstreckervermerk ins Handelsregister eingetragen wird oder nicht.
    Wollt jetzt einfach mal wissen, wie das in der Praxis gemacht wird.
    Wäre echt dankbar für jede Art von Hilfe!

  • hmmm....
    In den Texten die ich gelesen habe ist das irgendwie streitig. Mal ja, mal nein...
    Aber soweit ich das überblicken kann ist der BGH eher dagegen.
    Aber trotzdem danke!

  • Das Problem ist mir in sieben Jahren Handelsregister nicht untergekommen, so dass ich mich damit nicht näher auseinandersetzen musste.

  • Ausführungen sowie Rechtsprechungs- und Literaturnachweise zu dieser Frage finden sich bei Palandt/Edenhofer, Einf. v. § 2197 RdNr.7.

  • Habe einen Kommanditanteil, der weiter vererbt wurde, für den Dauer-Testamentsvollstreckung angeordnet ist. Wenn ich den TV-Vermerk eintrage: Würdet Ihr auch den Namen des Testamentsvollstreckers eintragen?

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Vielen Dank, Anta. Also nur "TV ist angeordnet" oder wenigstens auch einen Hinweis auf das Geschäftszeichen des Nachlassgerichts?

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Ich würde nur den Hinweis auf die TV eintragen, es geht ja nur darum die Tatsache der Verfügungsbeschränkung kenntlich zu machen. :)
    Die genaueren Daten ergeben sich ja dann aus den vorliegenden (und freizugebenden) Unterlagen.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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