Vergütungsantrag ohne PKH-Beschluss

  • Ich habe mal eine sehr dumme Frage zu einem Fall, den der betreffende Rechtspfleger hier unter dem Thema "blöde Anwälte" veröffentlichen würde.

    Meine Kollegin hat beim Sozialgericht in zwei Fällen die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt. Eine Entscheidung über die Bewilligung ist noch nicht erfolgt. Trotzdem hat meine Kollegin schon einen Vergütungsantrag gestellt, da dieser ja von dem beigeordneten Anwalt persönlich zu stellen ist, sie aber zum 01.04.07 unsere Kanzlei verlassen hat.

    Nunmehr wurde mitgeteilt, dass ich die Anträge zurücknehmen soll, da eine Bewilligung noch nicht erfolgt sei. Wenn ich aber diese Anträge zurücknehme, müsste meine Kollegin (mittlerweile hinter den 7 Bergen nicht mehr greifbar) diesen wieder stellen.

    Kann ich nicht einfach bitten, die Anträge solange ruhen zu lassen, bis eine Bewilligung erfolgt ist?


  • Kann ich nicht einfach bitten, die Anträge solange ruhen zu lassen, bis eine Bewilligung erfolgt ist?



    Ich denke schon, da der Antrag ja noch offen ist; am besten gleich nochmal an die Entscheidung erinnern. Warum der Antrag zurückgenommen werden soll ist mir auch nicht verständlich.

  • Kostenrecht ist Folgerecht.

    Wenn keine Bewilligung > kein vergütungsanspruch > heißt: wenn Antrag nicht zurückgenommen wird, ist er (derzeit, sprich bis eine Bewilligung erfolgt) zurückzuweisen.

    Man könnte das Problem lösen, wenn die Kollegin euch die Ansprüche abtritt und ihr (nach Bewilligung) den Antrag stellt.

    Alle anderen Möglichkeiten sind zugegebenermaßen praktisch und entbehren nicht eines gewissen Charmes, sind rechtlich jedoch m.E. nicht haltbar.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich nehme die Anträge einfach nur z.K. und entscheide nach Bewilligung.
    In ganz wenigen Ausnahmen ( wenn ich in der Aklte sehe, dass sich der PKH Beschluss verzögert) schreibe ich den RA kurz an, dass der Antrag bis zur Entscheidung zurückgestellt wird.

    :bigoops: Ich sehe gerade, dass ich ein Vertreter der praktischen und nicht der rechtlichen Lösung bin.



  • Was spricht denn dagegen, den Antrag einfach liegenzulassen bis zur Entscheidung?

  • Ich verstehe überhaupt nicht, warum du den Antrag zurücknehmen sollst. Ich würde das nicht machen. Offensichtlich handelt es sich um einen Antrag auf Erstattung der PKH-Vergütung. Den Anspruch hat nur der beigeordnete Anwalt. Sie ging bei Antragstellung davon aus, dass sie beigeordnet wird, denmach konnte niemand anderes den Antrag stellen. Sie muss ihn entweder selber zurücknehmen oder er muss abgewiesen werden. Oder das Gericht lässt den Antrag erst mal liegen bis über die PKH-Bewilligung entschieden ist (wäre sinnvoll).
    Mir stellt sich aber hier noch eine ganz andere Frage: Wo ist denn der Mandant und wer vertritt ihn jetzt? Macht das immer noch die "verschollene" Anwältin? Wenn nicht, müsste ja der Antrag auf PKH-Bewilligung geändert werden, damit ein anderer RA beigeordert wird. Und dann kann das Gericht getrost den Vergütungsantrag zurückweisen und der beigeordnete Anwalt stellt zu gegebenem Zeitpunkt einen neuen.

    Übrigens: Es gibt keine blöden Fragen - nur blöde Antworten!


  • Was spricht denn dagegen, den Antrag einfach liegenzulassen bis zur Entscheidung?



    Aus praktischer Überlegung: nichts !

    Aus rechtlicher Überlegung: s.o.

    (ich habe damit nicht gesagt, dass ich mich nicht auch für die erste Variante erwärmen könnte...)

    Wobei man dann, solte dass Verfahren selbst zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen sein, nur einen Vorschuss festsetzen könnte (und der Antrag insoweit klarzustellen oder umzudeuten wäre).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."


  • Alle anderen Möglichkeiten sind [...] m.E. nicht haltbar.


    ich habe damit nicht gesagt, dass ich mich nicht auch für die [...] Variante erwärmen könnte...



    Hab ich dann falsch verstanden. Entschuldigung. ;)



    Man soll es nicht für möglich halten, aber manchmal kann auch ich mich für rechtlich nicht haltbare Möglichkeiten erwärmen. :D

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Danke, ich werde mal anrufen und auf die hier allgemein vertretene Meinung verweisen. Im Übrigen wurde natürlich die Zahlung eines Vorschusses beantragt.

  • Danke, ich werde mal anrufen und auf die hier allgemein vertretene Meinung verweisen.



    Dann viel Glück dabei den Kollegen von einer rechtlichen nicht haltbaren Auffassung zu überzeugen. Aber vielleicht schlägt er sich ja doch auf die Seite der Praktiker.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!