Ich habe mal eine sehr dumme Frage zu einem Fall, den der betreffende Rechtspfleger hier unter dem Thema "blöde Anwälte" veröffentlichen würde.
Meine Kollegin hat beim Sozialgericht in zwei Fällen die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt. Eine Entscheidung über die Bewilligung ist noch nicht erfolgt. Trotzdem hat meine Kollegin schon einen Vergütungsantrag gestellt, da dieser ja von dem beigeordneten Anwalt persönlich zu stellen ist, sie aber zum 01.04.07 unsere Kanzlei verlassen hat.
Nunmehr wurde mitgeteilt, dass ich die Anträge zurücknehmen soll, da eine Bewilligung noch nicht erfolgt sei. Wenn ich aber diese Anträge zurücknehme, müsste meine Kollegin (mittlerweile hinter den 7 Bergen nicht mehr greifbar) diesen wieder stellen.
Kann ich nicht einfach bitten, die Anträge solange ruhen zu lassen, bis eine Bewilligung erfolgt ist?