"Eilt! Vorpfändung läuft!"

  • Ja, das ist dann der besondere Witz an der Sache: Wegen VZV auf bevorzugte Behandlung drängen, aber nicht mal gleich den Vorschuss zahlen. Dann wird dieser eben erst angefordert, und wenn die Zahlung nachgewiesen ist, erlassen.

  • Ja, das ist dann der besondere Witz an der Sache: Wegen VZV auf bevorzugte Behandlung drängen, aber nicht mal gleich den Vorschuss zahlen. Dann wird dieser eben erst angefordert, und wenn die Zahlung nachgewiesen ist, erlassen.

    Eben(d)
    - wenn ich 'eh zwischenverfüge, mache ich sie darauf aufmerksam (es lebe der Baustein); man hilft ja wo man kann.....
    Und dann wird gerne darauf hingewiesen, dass man sich doch kenne und die Zahlung sicher sei :eek:

    Ein früherer Direktor von mir versuchte mich ebenfalls in die Richtung zu drängen à la: "....grosse Kanzlei am Ort, die sind doch solvent ....." :behaemmer

  • Bei uns wurden die auch noch nie bevorzugt von den Rpfl. behandelt...

    Dem möchte ich mich eigentlich auch anschließen, ABER:

    Die SE sind derzeit total überlastet. Bis zur Vorlage des PfÜB vergehen schon mal vier Wochen. Das heißt aber, dass eine Vorpfändung an unserem Gericht nie die Chance hätte, durchzukommen. Und da die übrigen Anträge noch nicht registriert sind, scheidet auch eine Vorlage mit den anderen Akten bzgl. des selben Schuldners aus.

    Bin hin und her gerissen zwischen der Einsicht bzgl. der Rangproblematik und dem Wissen, den Gläubigern ein legitimes (und ggf. effektives) Mittel der Vollstreckung zu nehmen.... :confused: :(

  • ......Die SE sind derzeit total überlastet. Bis zur Vorlage des PfÜB vergehen schon mal vier Wochen. Das heißt aber, dass eine Vorpfändung an unserem Gericht nie die Chance hätte, durchzukommen. .........Bin hin und her gerissen ......

    Verwaltung auf die Problematik hinweisen (sensibilisieren!).
    Das ist/sollte/darf nicht das Problem des Rechtspflegers /sein.

  • ......Die SE sind derzeit total überlastet. Bis zur Vorlage des PfÜB vergehen schon mal vier Wochen. Das heißt aber, dass eine Vorpfändung an unserem Gericht nie die Chance hätte, durchzukommen. .........Bin hin und her gerissen ......

    Verwaltung auf die Problematik hinweisen (sensibilisieren!).
    Das ist/sollte/darf nicht das Problem des Rechtspflegers /sein.

    Sensibilisiert wurde genug. Wie aus anderen Dikussionen bekannt ist, schlummern die Anträge an anderen Gerichten mitunter noch viel länger.
    Vielleicht sind zahlreiche Gläubigerbeschwerden ja das Mittel der Wahl, für mehr Personal (hey das reimt sich :D).

    Befriedigend ist das alles aber nicht...:mad:

  • Ich habe da mal eine grundsätzliche Frage aus aktuellem Anlass
    Wie handhabt ihr das, wenn drauf steht, dass eine Vorpfändung läuft?


    Dann ist die Sache ja gerade nicht eilig denn der Rang ist für 4 Wochen gewahrt bezw. gesichert...............

    Anders wäre die Sache wenn darauf steht Vorpfändung läuft am xx.xx.xx ab:oops:

  • Das Problem ist bei vielen Akten einfach, das der Satz mit der Vorpfändung drauf steht und eben sonst nichts. Es ist dann nicht ersichtlich, ob die Vorpfändung eventuell gleichzeitig mit dem Pfüb Antrag rausgeschickt wurde, schon seit 2 Wochen läuft oder eventuell sogar schon abgelaufen ist. 'Es erfolgt daher keine andere oder vorrangige Behandlung durch mich.

  • Das Problem ist bei vielen Akten einfach, das der Satz mit der Vorpfändung drauf steht und eben sonst nichts. Es ist dann nicht ersichtlich, ob die Vorpfändung eventuell gleichzeitig mit dem Pfüb Antrag rausgeschickt wurde, schon seit 2 Wochen läuft oder eventuell sogar schon abgelaufen ist. 'Es erfolgt daher keine andere oder vorrangige Behandlung durch mich.

    Ja, das Datum der Vorpfändung wird nicht hingeschrieben von vielen, weil die Gläubiger so dem Schuldner eventuell darauf aufmerksam machen könnten, dass eine Vorpfändung schon abgelaufen sei. Habe ich mal in einem Seminar gehört, halte ich persönlich aber für etwas dünn. Die gängigen Drittschuldner kennen nämlich die einschlägigen Gesetzesregelungen und der Rest guckt auch nicht nach, wenn er ein Datum stehen hat. Hingegen der ganz gewiefte Schuldner ist immer bei der Sache.

    Bei mir steht immer "Achtung: Vorpfändung am ... zur Zustellung an Gerichtsvollzieher gegeben". Hatte bisher auch selten Probleme damit. Ich versuche allerdings, mir Vorpfändungen zu sparen.

  • Das Problem ist bei vielen Akten einfach, das der Satz mit der Vorpfändung drauf steht und eben sonst nichts. Es ist dann nicht ersichtlich, ob die Vorpfändung eventuell gleichzeitig mit dem Pfüb Antrag rausgeschickt wurde, schon seit 2 Wochen läuft oder eventuell sogar schon abgelaufen ist. 'Es erfolgt daher keine andere oder vorrangige Behandlung durch mich.

    Diese ganzen Angaben spielen auch keinerlei Rolle. Es läuft immer auf dasselbe hinaus: Bevorrechtigt wird nicht behandelt.

  • Es sind auch einige so schlau und verweisen auf ein VZV obwohl die Frist des 3 845 ZPO abgelaufen ist



    Das sind dann bei mir die Akten die wieder gaaaaaanz unten im Stapel landen

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • heute hatte ich endlich mal zwei Akten, aus denen erkennbar war, warum man die VZV-Akte nicht bevorzugt bearbeiten darf. Am selben Tag eingegangen, in beiden ist ein Sch eine UG. Ein Gl bittet um eilige Bearbeitung - wegen des VZV. Dummerweise richtet sich sein Titel gegen eine GmbH gleichen Namens. Ob er das durch das VZV gemerkt hat ist egal, entweder steht im VZV ein anderer Sch als im PfÜB-Antrag oder ein anderer Sch als im Titel. In jedem Fall dürfte das VZV unwirksam sein bzw. ins Leere laufen. Und wenn der Gl nicht den Fehler mit dem vom Titel abweichenden Sch im PfÜB-Antrag gemacht hätte und bevorzugt behandelt worden wäre, hätte er unverdient einen besseren Rang. So kriegt der andere seinem PfÜB, der VZV-Gl ne Auflage.

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