Hallo,
ich bräuchte mal ganz kurz einen Hinweis, wie es sich bei der Vermögensüberprüfung mit den KFZ-Steuern verhält.
Erkennt ihr die an?
Hinweis: Die Partei hat keine Fahrtkostenpauschale geltend gemacht
KFZ Steuer
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Gollo -
16. April 2007 um 08:17
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Ich hätte jetzt eher kein Problem damit, die KFZ-Steuern als abzugsfähige Ausgaben anzurechnen, ist mir aber bisher noch nie in einem Antrag aufgefallen, daß die geltend gemacht würden, wenn dann eben eher die Wegstreckenentschädigung . . . und die akzeptiere ich, soweit das Auto beruflich benötigt wird
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Wenn es notwendige Kosten sind habe ich damit kein Problem.
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Ich bin jetzt ehrlich gesagt zu faul nachzusehen, aber ich meine, dass sich sich aus nahezu allen Kommentierungen ergibt, dass die Kfz-Steuer (genau wie Hundesteuer etc.) nicht abzugsfähig ist.
Ich erkenne höchstens (auf Antrag) die Kfz-Haftpflichtversicherung (keine Teil- oder Vollkasko) mit dem (mtl. !) Beitrag an, und daneben ggf. noch (auf Antrag) 0,30 €/km (und dies auch nur, wenn öffentl. Verkehrmittelmittel für die Partei nicht nutzbar sind). -
...siehe Ernst P.
...sehen unsere Staatskassenvertreter genauso... keine Berücksichtigung der Kfz-Steuer. -
...siehe Ernst P.
...sehen unsere Staatskassenvertreter genauso... keine Berücksichtigung der Kfz-Steuer.
Ich frage mich warum?
Wenn ein Antragsteller arbeitet und die Haftpflicht und Fahrtkosten anerkannt werden, warum denn keine Pflichtsteuer? -
. . . aber die 30 Cent/Km, soweit keine Öffentlichen genutzt werden können, gehen schon, oder
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§ 115 ZPO sieht eine Berücksichtigung nur von solchen Steuern vor, die auf das Einkommen entrichtet werden.
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§ 115 ZPO sieht eine Berücksichtigung nur von solchen Steuern vor, die auf das Einkommen entrichtet werden.
Klar, darunter fallen sie nicht. Aber gem. § 115 ZPO und § 82 SGBXII fallen auch alle Ausgaben, die mit dem Einkommen verbunden sind und besondere Belastungen darunter.
Deshalb habe ich auch kein Problem damit, die KFZ-Steuer zu berücksichtigen. Zumal der Betrag monatlich schon sehr gering ist. -
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.4.2005, Az.: 9 WF 98/05 + Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.1.2004, Az.: 9 WF 115/03: keine Berücksichtigung von Kfz-Steuer, da diese bereits in der KM-Pauschale enthalten ist
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Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.4.2005, Az.: 9 WF 98/05 + Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.1.2004, Az.: 9 WF 115/03: keine Berücksichtigung von Kfz-Steuer, da diese bereits in der KM-Pauschale enthalten ist
Das will mir ja eingehen bzw. ist klar, aber wenn einer keine KM-Pauschale geltend macht ist er dann quasi selbst schuld, oder . . . -
aber wenn einer keine KM-Pauschale geltend macht ist er dann quasi selbst schuld, oder . . .
Jip ! -
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.4.2005, Az.: 9 WF 98/05 + Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.1.2004, Az.: 9 WF 115/03: keine Berücksichtigung von Kfz-Steuer, da diese bereits in der KM-Pauschale enthalten ist
O.K. Das könnte ein Argument sein.
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