KFZ Steuer

  • Hallo,

    ich bräuchte mal ganz kurz einen Hinweis, wie es sich bei der Vermögensüberprüfung mit den KFZ-Steuern verhält.

    Erkennt ihr die an?

    Hinweis: Die Partei hat keine Fahrtkostenpauschale geltend gemacht

  • Ich hätte jetzt eher kein Problem damit, die KFZ-Steuern als abzugsfähige Ausgaben anzurechnen, ist mir aber bisher noch nie in einem Antrag aufgefallen, daß die geltend gemacht würden, wenn dann eben eher die Wegstreckenentschädigung . . . :gruebel: ;) und die akzeptiere ich, soweit das Auto beruflich benötigt wird

  • Ich bin jetzt ehrlich gesagt zu faul nachzusehen, aber ich meine, dass sich sich aus nahezu allen Kommentierungen ergibt, dass die Kfz-Steuer (genau wie Hundesteuer etc.) nicht abzugsfähig ist.

    Ich erkenne höchstens (auf Antrag) die Kfz-Haftpflichtversicherung (keine Teil- oder Vollkasko) mit dem (mtl. !) Beitrag an, und daneben ggf. noch (auf Antrag) 0,30 €/km (und dies auch nur, wenn öffentl. Verkehrmittelmittel für die Partei nicht nutzbar sind).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • ...siehe Ernst P.

    ...sehen unsere Staatskassenvertreter genauso... keine Berücksichtigung der Kfz-Steuer.



    Ich frage mich warum?

    Wenn ein Antragsteller arbeitet und die Haftpflicht und Fahrtkosten anerkannt werden, warum denn keine Pflichtsteuer?

  • § 115 ZPO sieht eine Berücksichtigung nur von solchen Steuern vor, die auf das Einkommen entrichtet werden.



    Klar, darunter fallen sie nicht. Aber gem. § 115 ZPO und § 82 SGBXII fallen auch alle Ausgaben, die mit dem Einkommen verbunden sind und besondere Belastungen darunter.

    Deshalb habe ich auch kein Problem damit, die KFZ-Steuer zu berücksichtigen. Zumal der Betrag monatlich schon sehr gering ist.

  • Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.4.2005, Az.: 9 WF 98/05 + Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.1.2004, Az.: 9 WF 115/03: keine Berücksichtigung von Kfz-Steuer, da diese bereits in der KM-Pauschale enthalten ist



    Das will mir ja eingehen bzw. ist klar, aber wenn einer keine KM-Pauschale geltend macht :gruebel: :confused: ist er dann quasi selbst schuld, oder . . .

  • Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.4.2005, Az.: 9 WF 98/05 + Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.1.2004, Az.: 9 WF 115/03: keine Berücksichtigung von Kfz-Steuer, da diese bereits in der KM-Pauschale enthalten ist



    O.K. Das könnte ein Argument sein. :daumenrau

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