Neues Vergütungsrecht -Betreuerwechsel-

  • Hallo,

    ich bin mir noch unsicher, wie § 5 Abs. 5 VBVG beim Betreuerwechsel von Berufsbetreuer auf Ehrenamtler anzuwenden ist.
    Mein Betreuer wurde am 29.10.04 als Berufsbetreuer bestellt. Am 06.09.05 erfolgte die Entlassung und Bestellung eines Ehrenamtlers.
    Meines Erachtens dürfte der Berufsbetreuer noch bis zum 06.10.05 abrechnen, aber die Formulierung des § 5 Abs. 5 könnte man auch so deuten, dass mit Folgemonat die Zeit bis zum 29.10.05 gemeint ist.
    Was meint Ihr ?

  • seh ich genauso.
    beim wechsel von berufsbetreuer auf den ehrenamtler ist auf betreuungsmonate abzustellen.
    hier also der lfd. monat bis zum 29.09. und der folgemonat bis 29.10.

  • Zitat von LuckyStrike

    seh ich genauso.
    beim wechsel von berufsbetreuer auf den ehrenamtler ist auf betreuungsmonate abzustellen.
    hier also der lfd. monat bis zum 29.09. und der folgemonat bis 29.10.


    :zustimm:

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!